Miraglia
Rechtssache C-469/03
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Dokument Datum Parteien Gegenstand Curia EUR-Lex Autres Liens
Urteil (ABl.)
28/05/2005 Miraglia
Urteil
ECLI:EU:C:2005:156
10/03/2005 Miraglia
Urteil (Leitsätze)
ECLI:EU:C:2005:156
10/03/2005 Miraglia
Antrag (ABl.)
24/01/2004 Miraglia
Seitenanfang Rechtliche Analyse der Entscheidung oder der Sache

Sammlung der Rechtsprechung

Nicht veröffentlicht

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Bologna, Sezione prima penale ─ Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen ─ Verbot der Doppelbestrafung ─ Anwendungsbereich ─ Entscheidung der Justizbehörden eines Mitgliedstaats, auf die Strafverfolgung einer Person allein deshalb zu verzichten, weil ein entsprechendes Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat eröffnet wurde

Systematische Übersicht

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Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften

Zitate in Gründen

Tenor

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Schlussanträge

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Datum

Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • 15/03/2004

Datum der Schlussanträge

Information nicht verfügbar

Datum der Sitzung

Information nicht verfügbar

Verkündungsdatum

10/09/2004


Bezugsdaten

Veröffentlichung im Amtsblatt

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Parteien

Miraglia

Schrifttum

Information nicht verfügbar



Analytische Verfahrensdaten

Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Tribunale di Bologna - Italien

Gegenstand

  • Justiz und Inneres

Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts

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Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts

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Verfahren und Ergebnis

  • Vorabentscheidungsersuchen
  • Prozesskostenhilfe : Zurückweisung als unbegründet

Spruchkörper

cinquième chambre (Cour)

Berichterstatter

Schintgen

Generalanwalt

Tizzano

Verfahrenssprache(n)

  • Italienisch

Sprache(n) der Schlussanträge

    Information nicht verfügbar