Jung und Hellweger
Rechtssache C-241/10
Seitenanfang Rechtliche Analyse der Entscheidung oder der Sache

Sammlung der Rechtsprechung

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Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Unabhängiger Verwaltungssenat Salzburg – Auslegung des Anhangs X (Liste nach Art. 24) der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (ABl. 2003, L 236, S. 33, 846) – Übergangsregelung für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und den mit einem vorübergehenden Aufenthalt von Arbeitnehmern im Ausland verbundenen freien Dienstleistungsverkehr – Zurverfügungstellung ungarischer Arbeitskräfte durch ein ungarisches Unternehmen an ein österreichisches Unternehmen – Nationale Regelung, die zwischen der Entsendung von Arbeitnehmern und der Arbeitskräfteüberlassung unterscheidet und für letztgenannte ein strengeres Genehmigungsverfahren vorsieht

Systematische Übersicht

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Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften

Zitate in Gründen

Tenor

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Schlussanträge

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Datum

Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • 17/05/2010

Datum der Schlussanträge

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Datum der Sitzung

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Verkündungsdatum

07/04/2011


Bezugsdaten

Veröffentlichung im Amtsblatt

Eingang: ABl. C. 221 vom 14.08.2010, S.18

Streichung: ABl. C. 211 vom 16.07.2011, S.21

Parteien

Jung und Hellweger

Schrifttum

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Analytische Verfahrensdaten

Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Unabhängiger Verwaltungssenat des Landes Salzburg - Österreich

Gegenstand

  • Beitritt
  • Freier Dienstleistungsverkehr

Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts

Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG), Paragraphen 3, 18, 28 und 32a Bundesgesetz vom 23. März 1988, mit dem die Überlassung von Arbeitskräften geregelt (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - AÜG), Paragraph 4 Abs. 2

Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts

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Verfahren und Ergebnis

  • Vorabentscheidungsersuchen

Spruchkörper

président de la Cour (Cour)

Berichterstatter

Löhmus

Generalanwalt

Bot

Verfahrenssprache(n)

  • Deutsch

Sprache(n) der Schlussanträge

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