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Rechtssache C-101/09 (Verbundene Rechtssachen C-57/09, C-101/09)
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Dokument Datum Parteien Gegenstand Curia EUR-Lex Autres Liens
Urteil (ABl.)
15/01/2011 D
Urteil
ECLI:EU:C:2009:285
09/11/2010 D
Antrag (ABl.)
06/06/2009 D
Beschluss
ECLI:EU:C:2009:285
04/05/2009 D
Schlussanträge
01/06/2010 D
Seitenanfang Rechtliche Analyse der Entscheidung oder der Sache

Sammlung der Rechtsprechung

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Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Bundesverwaltungsgericht – Auslegung der Art. 3 und 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304, S. 12) – Drittstaatsangehöriger, der in seinem Herkunftsland aktiv den bewaffneten Kampf einer Organisation unterstützt hat, die auf der Liste von Terrororganisation im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2002/340/GASP des Rates vom 2. Mai 2002 (ABl. L 116, S. 75) steht, und der in diesem Land dreimal festgenommen und gefoltert wurde – Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie 2004/83/EG, nach denen die Anerkennung von Personen, die sich in ihrem Herkunftsland terroristisch betätigt haben, als Flüchtling ausgeschlossen ist – Befugnis der Mitgliedstaaten, am Flüchtlingsstatus auf der Grundlage ihres Verfassungsrechts festzuhalten, obwohl ein Ausschlussgrund nach der Richtlinie vorliegt

Systematische Übersicht

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Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften

Zitate in Gründen

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Tenor

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Schlussanträge

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Datum

Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • 13/03/2009

Datum der Schlussanträge

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Datum der Sitzung

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Verkündungsdatum

04/05/2009


Bezugsdaten

Veröffentlichung im Amtsblatt

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Parteien

D

Schrifttum

  1. Thurnher, Viktor ; Meusburger-Hammerer, Gabriele: Kein allgemeiner Grundsatz der Gleichbehandlung von Minderheitsaktionären, European Law Reporter 2009 p.393-398



Analytische Verfahrensdaten

Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Bundesverwaltungsgericht - Deutschland

Gegenstand

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    Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts

    Ausländergesetz (AuslG), Paragraph 51 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Paragraph 60 Abs. 8 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), Paragraph 3 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), Paragraph 73

    Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts

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    Verfahren und Ergebnis

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      Spruchkörper

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      Berichterstatter

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      Generalanwalt

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      Verfahrenssprache(n)

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        Sprache(n) der Schlussanträge

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