Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 3. September 2008.
Yassin Abdullah Kadi und Al Barakaat International Foundation gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Vereinte Nationen - Sicherheitsrat - Resolutionen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen - Umsetzung in der Gemeinschaft - Gemeinsamer Standpunkt 2002/402/GASP - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die in einer von einem Organ der Vereinten Nationen erstellten Liste eingetragen sind - Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Durch Ziff. 6 der Resolution 1267 (1999) des Sicherheitsrats geschaffener Ausschuss des Sicherheitsrats (Sanktionsausschuss) - Aufnahme der betreffenden Personen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Art. 60 EG, 301 EG und 308 EG als gemeinsame Rechtsgrundlage - Grundrechte - Recht auf Achtung des Eigentums, Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf effektive gerichtliche Kontrolle.
Verbundene Rechtssachen C-402/05 P und C-415/05 P.
Sammlung der Rechtsprechung
2008 I-06351
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Schlussanträge (C-415/05)
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Schlussanträge
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Urteil
ECLI:EU:C:2008:461 |
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