Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. Mai 2019
Deutsche Lufthansa AG gegen Europäische Kommission
Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Maßnahmen Deutschlands zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Maßnahmen teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sind – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Maßnahmen keine staatliche Beihilfe darstellen – Mittelbare Begünstigung – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit
Rechtssache T-764/15
Sammlung der Rechtsprechung
veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung - Teil "Informationen über die nicht veröffentlichten Entscheidungen")
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Beschluss
ECLI:EU:T:2019:349 |
|
|
|