Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 25. März 2021
Deutsche Telekom AG gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Wettbewerb – Art. 102 AEUV – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Slowakischer Markt für Breitband‑Internetzugangsdienste – Regulatorische Verpflichtung der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht, Zugang zum Teilnehmeranschluss zu gewähren – Von dem auf dem Markt etablierten Betreiber festgelegte Bedingungen für den entbündelten Zugang anderer Betreiber zum Teilnehmeranschluss – Unentbehrlichkeit des Zugangs – Zurechenbarkeit des Verhaltens der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft – Verteidigungsrechte
Rechtssache C-152/19 P
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Schlussanträge
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Urteil
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