Urteil des Gerichtshofes vom 5. November 2002.
Überseering BV gegen Nordic Construction Company Baumanagement GmbH (NCC).
Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland.
Artikel 43 EG und 48 EG - Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden ist und dort ihren satzungsmäßigen Sitz hat - Gesellschaft, die von ihrer Niederlassungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat Gebrauch macht - Gesellschaft, von der nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats angenommen wird, dass sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in diesen verlegt hat - Nichtanerkennung der Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit der Gesellschaft durch den Aufnahmemitgliedstaat - Beschränkung der Niederlassungsfreiheit - Rechtfertigung.
Rechtssache C-208/00.
Sammlung der Rechtsprechung
2002 I-09919
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Schlussanträge
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Urteil
ECLI:EU:C:2002:632 |
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