Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Juli 2012
Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf sonstige einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit – Fehlen eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens
Rechtssache C‑110/12 P(R)
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