Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 22. Juni 2022
Legero Schuhfabrik GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Rechtsmittel – Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels
Rechtssache C-154/22 P
                                                    
                                                    
                                                    
                                                    
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