Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 1. Oktober 2020
Bena Properties Co. SA gegen Rat der Europäischen Union
Rechtsmittel – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen die Arabische Republik Syrien – Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die in Syrien tätig sind – Liste der Personen und Organisationen, für die das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gilt – Aufnahme des Namens der Rechtsmittelführerin – Nichtigkeitsklage
Rechtssache C-260/19 P
Sammlung der Rechtsprechung
veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung - Teil "Informationen über die nicht veröffentlichten Entscheidungen")
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Urteil
ECLI:EU:C:2020:780 |
|
|
|