Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 8. September 2010.
Carmen Media Group Ltd gegen Land Schleswig-Holstein und Innenminister des Landes Schleswig-Holstein.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht - Deutschland.
Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer in Gibraltar erteilten Lizenz, die die Annahme von Sportwetten ausschließlich im Ausland gestattet - Auf der Ebene eines Bundeslands bestehendes staatliches Monopol auf die Veranstaltung von Sportwetten - Ziel der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht - Verhältnismäßigkeit - Restriktive Maßnahme, die tatsächlich darauf abzielen muss, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern und die Glücksspieltätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen - Andere Glücksspiele, die von privaten Veranstaltern angeboten werden können - Erlaubnisverfahren - Ermessen der zuständigen Behörde - Verbot des Anbietens von Glücksspielen über das Internet - Übergangsmaßnahmen, die bestimmten Veranstaltern vorübergehend ein solches Angebot gestatten.
Rechtssache C-46/08.
Sammlung der Rechtsprechung
2010 I-08149
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Schlussanträge
ECLI:EU:C:2010:110 |
|
|
|
Urteil
ECLI:EU:C:2010:505 |
|
|
|