Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 14. September 2017
LG Electronics, Inc. und Koninklijke Philips Electronics NV gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Kartelle – Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme – Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung sowie der Produktionsbeschränkung – Verteidigungsrechte – Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte ausschließlich an die Muttergesellschaften eines gemeinsamen Unternehmens und nicht an dieses Unternehmen – Geldbuße – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (2006) – Ziff. 13 – Bestimmung des Umsatzes, der mit der Zuwiderhandlung in Zusammenhang steht – Konzerninterne Verkäufe des betreffenden Produkts außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Berücksichtigung der im EWR getätigten Verkäufe der Endprodukte, in die das betreffende Produkt eingebaut ist – Gleichbehandlung
Verbundene Rechtssachen C-588/15 P und C-622/15 P
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2017:393 |
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Urteil
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