Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 18. September 2014
Frucona Košice a.s. gegen Europäische Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Alkoholische Getränke und Spirituosen – Erlass einer Steuerschuld im Rahmen eines Insolvenzverfahrens – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Neuer Antrag – Fehlen neuer Tatsachen – Kein fumus boni iuris – Fehlende Dringlichkeit
Rechtssache T‑103/14 R II
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ECLI:EU:T:2014:785 |
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