Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 9. September 2015
Toshiba Corp. gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Kartelle – Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird – Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Festsetzung von Preisen, der Aufteilung der Märkte und der Produktionskapazitäten – Beweis für die Beteiligung am Kartell – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung – Gemeinsame Kontrolle – Geldbußen – Unbeschränkte Nachprüfung
Rechtssache T-104/13
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ECLI:EU:T:2015:610 |
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