Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2012
Compagnia Generale delle Acque SpA gegen Europäische Kommission
Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Sozialbeitragsentlastungen zugunsten der Unternehmen im Stadtgebiet von Venedig und Chioggia – Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der gezahlten Beihilfen angeordnet wird – Klage, die teils unzulässig ist und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt
Rechtssache T‑264/00
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ECLI:EU:T:2012:365 |
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