Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 4. September 2019
Hamas gegen Rat der Europäischen Union
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Gegen Personen, Vereinigungen und Körperschaften gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus – Einfrieren von Geldern – Möglichkeit, eine drittstaatliche Behörde als zuständige Behörde im Sinne des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP einzustufen – Tatsächliche Grundlage der Beschlüsse über das Einfrieren von Geldern – Begründungspflicht – Beurteilungsfehler – Grundsatz der Nichteinmischung – Verteidigungsrechte – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Ausfertigung der Rechtsakte des Rates
Rechtssache T-308/18
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ECLI:EU:T:2019:557 |
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