Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 28. September 2016
Christoph Klein gegen Europäische Kommission
Außervertragliche Haftung – Richtlinie 93/42/EWG – Harmonisierte Regelung, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Patienten, der Anwender und Dritter im Hinblick auf die Anwendung von Medizinprodukten dient – Art. 8 – Mitteilung einer Entscheidung über die Untersagung des Inverkehrbringens – Fehlen einer Stellungnahme der Kommission – Art. 18 – Unberechtigte CE-Kennzeichnung – Schaden – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Kausalzusammenhang
Rechtssache T-309/10 RENV
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ECLI:EU:T:2016:570 |
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