Urteil des Gerichts (Sechste erweiterte Kammer) vom 2. Juli 2015
Französische Republik und Orange gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Finanzielle Maßnahmen zugunsten von France Télécom – Angebot eines Aktionärsvorschusses – Öffentliche Erklärungen des französischen Staates – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Keine Ausweitung des förmlichen Prüfverfahrens – Verteidigungsrechte – Kriterium des umsichtigen privaten Kapitalgebers – Normale Marktbedingungen – Rechtsfehler – Offensichtliche Ermessensfehler
Verbundene Rechtssachen T-425/04 RENV und T-444/04 RENV
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ECLI:EU:T:2015:450 |
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