Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 22. Januar 2014
Firma Handlowa Faktor B. i W. Gęsina, Gęsina Wojciech gegen Europäische Kommission
Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Verspätung – Kein Fall höherer Gewalt oder Zufall – Offensichtliche Unzulässigkeit
Rechtssache T‑468/12
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