Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Mai 2017
Agria Polska sp. z o.o. u. a. gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Kartell – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Markt für den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln – Beschluss, mit dem eine Beschwerde abgelehnt wurde – Vermeintlich wettbewerbswidriges Verhalten von Herstellern und Vertreibern – Aufeinander abgestimmte oder koordinierte Maßnahmen der Hersteller und Vertreiber bei der Einreichung von Beschwerden bei den Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden – Anzeige vermeintlicher Verstöße gegen die anwendbaren Bestimmungen durch Parallelimporteure – In der Folge von den Verwaltungsbehörden durchgeführte Verwaltungskontrollen – Verhängung verwaltungs- und strafrechtlicher Sanktionen durch die nationalen Behörden gegen die Parallelimporteure – Gleichsetzung der Beschwerden der Hersteller und Vertreiber mit böswilligen Klagen oder Missbrauch von Verwaltungsverfahren – Fehlendes Unionsinteresse – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz
Rechtssache T-480/15
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ECLI:EU:T:2017:339 |
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