Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 26. Februar 2016
Vedran Vidmar u. a. gegen Europäische Kommission
Außervertragliche Haftung – Beitritt Kroatiens zur Union – Vor dem Beitritt erfolgte Aufhebung einer einzelstaatlichen Rechtsvorschrift über die Einführung des Berufs des Gerichtsvollziehers im Justizwesen – Schaden, der Personen entstanden ist, die zuvor für die Besetzung von Gerichtsvollzieherstellen benannt worden waren – Versäumnis der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Beitrittsverpflichtungen sicherzustellen – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Art. 36 der Beitrittsakte
Rechtssache T-507/14
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ECLI:EU:T:2016:106 |
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