Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 13. März 2018
Alouminion tis Ellados VEAE gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Elektrizität – Beschluss, mit dem die Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Vorzugsstromtarif, der durch Vertrag mit dem etablierten Anbieter gewährt wurde – Kündigung des Vertrags durch den etablierten Anbieter – Vorläufige gerichtliche Aussetzung der Wirkungen der Kündigung des Vertrags – Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission durch das Gericht – Aufhebung des Urteils des Gerichts durch den Gerichtshof – Zurückverweisung der Rechtssache an das Gericht – Umfang der Klage nach Zurückverweisung – Einstufung der einstweiligen Anordnung als neue Beihilfe – Zuständigkeit der Kommission – Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz – Einstufung des Vorzugstarifs als staatliche Beihilfe – Vorteil – Schutzwürdiges Vertrauen – Verteidigungsrechte des Beihilfeempfängers – Rückforderungspflicht – Begründungspflicht
Rechtssache T-542/11 RENV
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ECLI:EU:T:2018:132 |
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