Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. September 2013
Total Raffinage Marketing gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Kartelle – Markt für Paraffinwachse − Markt für Gatsch − Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird − Festsetzung der Preise und Aufteilung der Märkte − Nachweis des Bestehens des Kartells − Begriff der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung − Dauer der Zuwiderhandlung − Unterbrechung der Zuwiderhandlung − Leitlinien von 2006 über die Festsetzung von Geldbußen – Gleichbehandlung – Unschuldsvermutung − Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung − Haftung einer Muttergesellschaft für die von ihren Tochtergesellschaften begangenen Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln − Bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft − Vermutung im Fall einer 100%igen Beteiligung – Verhältnismäßigkeit – Rundungsmethode − Unbeschränkte Ermessensnachprüfung
Rechtssache T‑566/08
                                                    
                                                    
                                                    
                                                    
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Urteil
					 ECLI:EU:T:2013:423 | 
	        
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