Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 13. Mai 2020
Volotea, SA gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Luftverkehrssektor – Von Italien zugunsten der sardischen Flughäfen gewährte Beihilfe – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt teilweise vereinbar und teilweise unvereinbar erklärt wird – Zurechenbarkeit an den Staat – Rückforderung – Begünstigte – Vorteil zugunsten der vertragschließenden Fluggesellschaften – Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers – Selektivität – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Rückforderung – Berechtigtes Vertrauen – Begründungspflicht
Rechtssache T-607/17
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ECLI:EU:T:2020:180 |
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