Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 9. September 2015
LG Electronics, Inc. gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Kartelle – Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird – Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Marktaufteilung und der Produktionskapazitäten – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Zurechenbarkeit der vom Joint Venture begangenen Zuwiderhandlung an die Muttergesellschaft – Gleichbehandlung – Methode für die Berechnung der Höhe der Geldbuße – Berücksichtigung des Verkaufswerts der Bildröhren über Verarbeitungsprodukte – Verjährungsfrist – Verhältnismäßigkeit – Dauer des Verwaltungsverfahrens
Rechtssache T-91/13
Sammlung der Rechtsprechung
veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung - Teil "Informationen über die nicht veröffentlichten Entscheidungen")
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Urteil
ECLI:EU:T:2015:609 |
|
|
|