Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 12. Mai 2022
Servizio Elettrico Nazionale SpA u. a. gegen Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato u. a.
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Beherrschende Stellung – Missbräuchliche Ausnutzung – Art. 102 AEUV – Auswirkung einer Praxis auf das Wohl der Verbraucher und die Marktstruktur – Missbräuchliche Verdrängungspraxis – Eignung der Praxis, eine Verdrängungswirkung zu entfalten – Einsatz von anderen Mitteln als denen eines Leistungswettbewerbs – Unmöglichkeit für einen hypothetischen ebenso effizienten Wettbewerber, die Praxis zu erwidern – Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Absicht – Öffnung des Strommarkts für den Wettbewerb – Übermittlung geschäftlich sensibler Informationen innerhalb einer Unternehmensgruppe, um auf einem Markt eine beherrschende Stellung beizubehalten, die aus einem gesetzlichen Monopol hervorgegangen ist – Zurechenbarkeit des Verhaltens der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft
Rechtssache C-377/20
Sammlung der Rechtsprechung
noch nicht veröffentlicht (Allgemeine Sammlung)
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2021:998 |
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Urteil
ECLI:EU:C:2022:379 |
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Nationale Entscheidung im Anschluss an das Vorabentscheidungsurteil
ECLI:IT:CDS:2022:10571SENT |
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