Gleichgeschlechtliche Ehe in der EU: Darf ein Staat die Anerkennung verweigern?
In der Europäischen Union steht es jedem Mitgliedstaat frei, die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts zu erlauben oder dies nicht zu tun. Das Überqueren einer Grenze darf dagegen nicht dazu führen, dass Bürgern Rechte entzogen werden, die sich aus einer Ehe ableiten, die anderswo legal geschlossen wurde. Das ist eines der Rechte, das von der Freizügigkeit garantiert wird.
