Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union.

Er besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Durchsetzung und Auslegung des Unionsrechts zuständig. Er sorgt dafür, dass die Mitgliedstaaten und die Organe der Europäischen Union das Unionsrecht beachten. Seine Auslegung des Unionsrechts bildet die Grundlage für die einheitliche Anwendung des Unionsrechts in der gesamten Europäischen Union.

Was sind die Aufgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union?

Der Gerichtshof der Europäischen Union wurde 1952 geschaffen. Er ist für die Durchsetzung und Auslegung des Unionsrechts zuständig.

Der Gerichtshof der Europäischen Union

  • überprüft Gesetzgebungsakte und Entscheidungen der Europäischen Union auf Rechtmäßigkeit
  • sorgt dafür, dass die Mitgliedstaaten und die Organe der Europäischen Union das Unionsrecht beachten 
  • antwortet auf Fragen eines nationalen Gerichts, das nicht genau weiß, wie es das Unionsrecht auslegen soll, oder Zweifel an der Gültigkeit eines Rechtsakts der Europäischen Union hat

Wie ist der Gerichtshof der Europäischen Union aufgebaut?

Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht (seit 1988). Beide sind für ganz bestimmte Arten von Klagen und Vorabentscheidungsersuchen zuständig.

Der Gerichtshof ist zuständig für

  • die meisten Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte (außer in einigen Rechtsgebieten, die dem Gericht übertragen sind)
  • Klagen der Kommission gegen Mitgliedstaaten wegen Verstoßes gegen das Unionsrecht
  • die meisten Klagen von Mitgliedstaaten oder Organen der Europäischen Union gegen Gesetzgebungsakte der Europäischen Union
  • Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts

Das Gericht ist zuständig für

  • Klagen von Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen gegen Rechtsakte der Europäischen Union
  • bestimmte Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte betreffend
    • die Mehrwertsteuer
    • Zölle, Verbrauchsteuern oder die zolltarifliche Einreihung von Waren
    • den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
    • Ausgleichsleistungen für Fluggäste
  • bestimmte Klagen von Mitgliedstaaten gegen Entscheidungen der Kommission oder des Rates

Weitere Informationen über den Gerichtshof und das Gericht finden Sie unter: Gerichtshof, Gericht.

Wer kann Klage erheben bzw. ein Vorabentscheidungsersuchen einreichen?

Der Gerichtshof der Europäischen Union kann nicht frei entscheiden, mit welchen Rechtssachen oder Themen er sich befassen möchte. Ist eine Klage oder ein Vorabentscheidungsersuchen nach den einschlägigen Vorschriften zulässig, muss er darüber verhandeln und entscheiden. Die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union beziehen sich stets auf ein konkretes rechtliches Problem, auf das es in einer Rechtssache, mit der er durch Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen, Mitgliedstaaten oder Organe der Europäischen Union – direkt oder über nationale Gerichte – befasst wird, ankommt.

Nicht in allen Fällen kann direkt beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben oder ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht werden. In welchen Fällen dies statthaft ist, ist genau geregelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Kann ich beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben?

Court-of-Justice-of-EU

Wer ist beim Gerichtshof der Europäischen Union tätig?

Mitglieder

Die beiden Gerichte, die zusammen den Gerichtshof der Europäischen Union bilden, haben jeweils ihre eigenen Richter. Der Gerichtshof ist mit 27 Richtern (1 Richter je Mitgliedstaat) besetzt, das Gericht mit 54 Richtern (2 Richter je Mitgliedstaat). Dem Gerichtshof gehören darüber hinaus 11 Generalanwälte an. Der Gerichtshof und das Gericht haben jeweils auch ihren eigenen Kanzler. Die Richter, die Generalanwälte und die Kanzler werden als „Mitglieder“ des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichnet.

Weitere Informationen über die Mitglieder des Gerichtshofs der Europäischen Union finden Sie unter: Mitglieder des Gerichtshofs, Mitglieder des Gerichts, Gerichtshof und Gericht.

Bedienstete

Beim Gerichtshof der Europäischen Union sind rund 2 300 Bedienstete beschäftigt.

Die meisten sind EU-Beamte, die strenge Auswahlverfahren durchlaufen haben. Die Bediensteten des Gerichtshofs der Europäischen Union stammen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Etwa die Hälfte von ihnen ist in der Generaldirektion Multilingualismus tätig, die dafür sorgt, dass die Entscheidungen und sonstigen Veröffentlichungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sind.

Weitere Informationen über die Tätigkeiten der Bediensteten des Gerichtshofs der Europäischen Union finden Sie unter: Dienststellen des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Weitere Informationen über die Bewerbung für eine Stelle beim Gerichtshof der Europäischen Union finden Sie unter: Beschäftigungsmöglichkeiten.

Wie der Gerichtshof der Europäischen Union arbeitet

Neben Schlüsselwerten der Europäischen Union wie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit legt der Gerichtshof der Europäischen Union besonderes Gewicht auf bestimmte Kernwerte, die alle Aspekte seiner Arbeit prägen und stützen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union erwartet von allen, die für ihn arbeiten, höchste ethische Standards – Integrität, Professionalität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Diese Standards gelten für alle Mitglieder des Gerichtshofs der Europäischen Union und seine Mitarbeiter.

Lesen Sie mehr über die ethischen Standards des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Transparenz und Zugänglichkeit sind sowohl in der Rechtsprechungs- als auch in der Verwaltungstätigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union für die Art und Weise, in der wir arbeiten, grundlegend.

Erfahren Sie mehr über Transparenz am Gerichtshof der Europäischen Union.

Insbesondere werden die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und andere rechtssachenbezogene Dokumente so rasch wie möglich auf dieser Website veröffentlicht. Zudem sind alle mündlichen Verhandlungen öffentlich und die wichtigsten werden auf dieser Website gestreamt.

Nähere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite zu Informationen, die zu jeder Rechtssache verfügbar sind.

Der Gerichtshof der Europäischen Union verwendet 24 verschiedene Sprachen. Das ist weltweit einzigartig. Der Multilingualismus steht im Zentrum der Arbeit des Gerichtshofs der Europäischen Union. So wird sichergestellt, dass jeder, der an einer Rechtssache beteiligt ist, in einer beliebigen Amtssprache der Europäischen Union mit dem Gerichtshof der Europäischen Union kommunizieren kann und dass jeder in der Europäischen Union die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in seiner Sprache lesen kann.

Besuchen Sie unsere Website über den Multilingualismus.

Lesen Sie unsere Erklärung zum Multilingualismus.

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist im Rahmen seiner umfassenderen Aufgabe, in einer sich verändernden Welt sich anzupassen, sich zu verbessern sowie der Europäischen Union und ihren Bürgern zu dienen, kontinuierlicher Innovation verpflichtet.

  • Der Gerichtshof der Europäischen Union beteiligt sich aktiv am Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), das ihm hilft, seine Nachhaltigkeitspraktiken und seine ökologische Leistungsbilanz zu bewerten und zu verbessern.
  • Die Direktion Informationstechnologien des Gerichtshofs der Europäischen Union spielt eine Schlüsselrolle bei der Modernisierung des Organs, indem sie eine dynamische Vision und Strategie der Informationstechnologie entwickelt und umsetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auch eine eigene KI-Strategie beschlossen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist ein multilinguales und multinationales Organ; Diversität ist ihm somit ein zentrales Anliegen. Er ist auch der Förderung von Chancengleichheit und einer inklusiven Arbeitsumwelt für Menschen aller Nationalitäten, Gender, Fähigkeiten und Hintergründe verpflichtet.

                Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Tätigkeit beim Gerichtshof der Europäischen Union.

The Grand Conference Room

„Gerichtshof der Europäischen Union“, „Gerichtshof“, „Gericht“, „Europäischer Gerichtshof“, „EuGH“ – Wer soll sich da noch zurechtfinden?

Für den Gerichtshof der Europäischen Union werden verschiedene Bezeichnungen verwendet.

Die Begriffsverwirrung hängt unter anderem damit zusammen, dass der Name des Organs und der Name eines seiner beiden Gerichte weitgehend übereinstimmen.

Das Organ heißt offiziell „Gerichtshof der Europäischen Union“. Im Deutschen gibt es hierfür – anders als z. B. im Englischen („CJEU“) oder im Französischen („CJUE“) – keine Abkürzung.

Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten:

  • dem Gerichtshof
  • und dem Gericht

Und was hat es mit dem „Europäischen Gerichtshof“ oder „EuGH“ auf sich?

Der Gerichtshof der Europäischen Union hieß zu keinem Zeitpunkt „Europäischer Gerichtshof“ oder „EuGH“.

Als er seine Arbeit aufnahm, hieß er „Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“, dann von 1957 bis 2009 „Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften“. Seit 2009 heißt er nun „Gerichtshof der Europäischen Union“.

Das höhere der beiden Gerichte des Gerichtshofs der Europäischen Union wird allerdings gerne als „Europäischer Gerichtshof“ bezeichnet. Diese Bezeichnung ist durchaus geläufig. In digitalen Kommunikationskanälen verwenden wir die Abkürzung „EuGH“ mitunter selbst.

Gerichtshof der Europäischen Union und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist zu unterscheiden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg ist ein Organ der Europäischen Union, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg (Frankreich) ein Organ des Europarats.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich mit Beschwerden, die gegen Staaten eingelegt werden, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben. Seine Rechtsprechung erstreckt sich derzeit auf 46 Länder, unter anderem auch auf die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Siehe auch