Geschichte des Gerichtshofs der Europäischen Union
Die Geschichte des Gerichtshofs der Europäischen Union ist ein Stück weit auch die der Europäischen Union. Der Gerichtshof der Europäischen Union, wie wir ihn heute kennen, nämlich als Recht sprechende Gewalt der Europäischen Union, geht auf das Gericht der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zurück.
Auf dieser Seite wird in groben Zügen dargestellt, wie sich der Gerichtshof der Europäischen Union von seinen Anfängen bis zur Gegenwart entwickelt hat.
1952 – 1958 – Die Anfänge des Gerichtshofs der Europäischen Union: Gericht der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Am 18. April 1951 unterzeichneten sechs Länder – Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande – den Vertrag von Paris, mit dem die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet wurde. Man hoffte seinerzeit, dass diese Länder, wenn die Erzeugung von Kohle und Stahl einmal in einer gemeinsamen Organisation gebündelt sein würde, nie mehr Krieg gegeneinander führen können würden.

Mit dem Vertrag von Paris, der am 23. Juli 1952 in Kraft trat, wurden vier Organe geschaffen:
- die Hohe Behörde (Vorläuferin der Europäischen Kommission)
- die Gemeinsame Versammlung (Vorläuferin des Europäischen Parlaments)
- der Besondere Ministerrat (Vorläufer des Rates der Europäischen Union)
- der Gerichtshof
Der Gerichtshof hatte dafür zu sorgen, dass der EGKS-Vertrag und die entsprechenden Durchführungsvorschriften in den Mitgliedstaaten einheitlich angewandt wurden. Er entschied über Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der EGKS.
Nach einigem Ringen verständigten sich die Regierungen auf Luxemburg als Sitz von dreien der vier Organe der EGKS, u. a. des Gerichtshofs. Dessen erste feierliche Sitzung, in der sieben Richter und einer der beiden Generalanwälte ihren Amtseid ablegten, fand am 4. Dezember 1952 in der Villa Vauban statt.
Wussten Sie eigentlich?
Im Vertrag über die Europäische Union ist heute geregelt, dass der Gerichtshof aus 1 Richter je Mitgliedstaat besteht. Bis 2003 war eine feste Zahl angegeben. Sie entsprach der Zahl der Mitgliedstaaten, die, wenn sie gerade war, um eins erhöht wurde. Bei Beitritten neuer Mitgliedstaaten wurde die Zahl der Richter entsprechend angepasst. Von 1952 bis 1973 waren es deshalb nicht 6, sondern 7 Richter. Auch von 1981 bis 1985, als die Zahl der Mitgliedstaaten gerade war, hatte der Gerichtshof 1 Richter mehr als es Mitgliedsaaten gab. Damit wurde Stimmengleichheit bei Abstimmungen vermieden. Ab 2009, als der Gerichtshof immer häufiger als Kammer und immer seltener als Plenum tagte, war dies nicht mehr erforderlich.
Der Gerichtshof hatte 4 Verfahrenssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Dänisch. Der erste Präsident des Gerichtshofs war Massimo Pilotti, der von 1952 bis 1958 im Amt war.

Wussten Sie eigentlich?
Diese ersten Mitglieder hatten auch über ganz praktische Fragen zu entscheiden. Diese Entscheidungen sind bis heute sichtbar.
So wählten sie etwa das Siegel des Gerichtshofs, das in der Folge dann zum Emblem des Gerichtshofs wurde: Schwert und Waage, das traditionelle Sinnbild für Gerechtigkeit, vor einem Buch, dem Sinnbild für Erkenntnis und Weisheit, darüber ein Eichenlaubzweig, seit der Antike das Sinnbild für staatliche Macht.
Den Symbolen wurde das Wort „Curia“ (lateinisch für Gerichtshof) hinzugefügt. So mussten im Siegel nicht mehrere Sprachen verwendet werden. Das Word „Curia“ findet sich heute noch in der Adresse der Website des Gerichtshofs.
Die ersten Mitglieder beschlossen auch, dass in der mündlichen Verhandlung Roben zu tragen sind. Auf Vorschlag des deutschen Richters entschied man sich für Weinrot, die Farbe der Roben des Bundesgerichtshofs. Diese Farbe prägt nun auch die visuelle Identität des Gerichtshofs, unter anderem diese Website.
Fast 20 Jahre lang trugen die Mitglieder des Gerichtshofs auch ein Barrett. Diese Praxis wurde 1973 aufgegeben. Wenig später wurde auch das Jabot, das ursprünglich aus Spitze bestand, einfacher gestaltet.
Die Roben sind für alle Mitglieder des Gerichtshofs gleich. Allerdings besteht der Besatz bei den Kanzlern aus Satin, bei den Richtern und Generalanwälten aus Samt.
Als das Gericht erster Instanz (jetzt Gericht) geschaffen wurde, entschied man sich für dunkelblaue Roben.
Die erste Klage ging beim Gerichtshof im April 1953 ein: Rechtssache 1/53 (Verband Deutscher Reeder/Hohe Behörde). Die ersten Entscheidungen ergingen dann aber erst am 21. Dezember 1954:
- Rechtssache 1/54 (Frankreich/Hohe Behörde)
- Rechtssache 2/54 (Italien/Hohe Behörde)

Wussten Sie eigentlich?
In der Rechtssache 1/54 (Frankreich/Hohe Behörde) hatte die französische Regierung Klage gegen bestimmte Entscheidungen der Hohen Behörde über Preise und diskriminierende Verhaltensweisen im Stahlsektor erhoben. Der Gerichtshof entschied, dass die Hohe Behörde gegen den Vertrag verstoßen habe. Seitdem müssen Preislisten und Verkaufsbedingungen im Vorhinein veröffentlicht werden.
Von 1954 bis 1956 nahm die Zahl der Rechtssachen zu. Es wurden 10 bis 12 Rechtssachen im Jahr bearbeitet.
1958 – 1988 – Drei Gemeinschaften, ein Gerichtshof: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Am 25. März 1957 unterzeichneten die Mitgliedstaaten die Römischen Verträge, mit denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet wurden. Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
Der Gerichtshof der EGKS wurde durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ersetzt. Dieser war als einheitlicher Gerichtshof für die EGKS, die EWG und Euratom zuständig. Der Präsident und die Mitglieder legten am 7. Oktober 1958 ihren Amtseid ab.
Wussten Sie eigentlich?
Der 7. Oktober wurde ein wichtiges Datum im Kalender des Gerichtshofs. Die Amtszeiten der Richter und Generalanwälte beginnen nach wie vor an diesem Tag. Alle drei Jahre läuft die Amtszeit der Hälfte der Richter und Generalanwälte ab. Der 7. Oktober ist daher ein regelmäßig wiederkehrender Stichtag im Kalender des Gerichtshofs geworden. An diesem Tag scheiden einige Mitglieder aus, neue kommen hinzu und bei anderen wird die Amtszeit um weitere sechs Jahre verlängert.
Im Juni 1961 ging beim Gerichtshof das erste Vorabentscheidungsersuchen ein: Rechtssache 13/61 (De Geus en Uitdenbogerd/Bosch u. a.). Eingereicht wurde es vom Gerechtshof te 's-Gravenhage (Appellationshof in Den Haag).
In den ersten Jahren stellte der Gerichtshof eine ganze Reihe wichtiger verfassungsrechtlicher Grundsätze auf (z. B. unmittelbare Wirkung, Vorrang des Unionsrechts).
Weitere Informationen zu diesen und anderen Leitentscheidungen finden Sie unter: Wichtige Entscheidungen.
In den späten 1960er Jahren beschlossen die luxemburgischen Behörden, alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg auf dem Kirchberg-Plateau anzusiedeln. Hierfür wurde u. a. das Palais gebaut. Der Bau wurde 1972 abgeschlossen.

Die Fertigstellung des Gebäudes fiel mit der ersten Erweiterung der Europäischen Union (Vereinigtes Königreich, Dänemark und Irland) am 1. Januar 1973 zusammen. Der Gerichtshof wurde größer. Es gab nun 9 Richter, 4 Generalanwälte und 7 Verfahrenssprachen.
Nach dem Beitritt Griechenlands am 1. Januar 1981 gab es dann 11 Richter, 5 Generalanwälte und 8 Verfahrenssprachen.
Und nach dem Beitritt Spaniens und Portugals (1986) gab es 13 Richter, 6 Generalanwälte und 10 Verfahrenssprachen.
Um die wachsende Zahl von Mitgliedern und Bediensteten unterbringen zu können, wurde der Bereich um das Palais herum umgestaltet. Der Gebäudekomplex wurde dreimal erweitert.
Auch die Zahl der Rechtssachen, die der Gerichtshof zu bearbeiten hatte, nahm seinerzeit erheblich zu: Sie stieg von 79 Rechtssachen im Jahr 1970 auf 279 Rechtssachen im Jahr 1980. Rufe nach der Schaffung eines zweiten Gerichts wurden deshalb laut. Bis dies dann geschah, war die Zahl der zu bearbeitenden Rechtssachen 1987 auf 395 angestiegen.
1988 – 2004 – Ein zweistufiges Gerichtssystem: Schaffung des Gerichts erster Instanz
Auf Ersuchen des Gerichtshofs beschloss der Rat am 24. Oktober 1988 die Schaffung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften. Damit sollte der Gerichtshof entlastet werden. Er sollte sich mehr auf seine Hauptaufgabe, die Sicherstellung der einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, konzentrieren können. Die Schaffung des Gerichts erster Instanz trug auch zu einem besseren gerichtlichen Rechtsschutz für Unternehmen und Privatpersonen bei. Das neue, niedere Gericht war eigens für solche Fälle zuständig.
Bei bestimmten Arten von Rechtssachen sollte zunächst das Gericht erster Instanz entscheiden. Gegen dessen Entscheidungen konnte beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Gericht erster Instanz war ursprünglich für Klagen von Unternehmen gegen Entscheidungen in Wettbewerbssachen und für Klagen von Bediensteten der Europäischen Union zuständig. Seine Zuständigkeit wurde aber rasch auf vielerlei Arten von Rechtssachen ausgedehnt.
Das Gericht erster Instanz wurde im Gebäude „Erasmus“ untergebracht, das 1988 fertiggestellt wurde. Seine neuen Mitglieder legten am 25. September 1989 ihren Amtseid ab.
Es fand dann auch recht bald die erste mündliche Verhandlung statt (Rechtssache T‑51/89, Tetra Pak Rausing/Kommission). Und am 30. Januar 1990 erging das erste Urteil (Rechtssache T‑42/89, Yorck von Wartenburg/Parlament).
In den folgenden Jahren wurden die Gebäude des Gerichts erheblich erweitert. 1992 wurde das Gebäude „Thomas More“ fertiggestellt, 1994 das Gebäude „Themis“.

Wussten Sie eigentlich?
Die Gebäude des Gerichtshofs der Europäischen Union sind in der Regel nach berühmten europäischen Juristen oder Rechtsphilosophen benannt. Weitere Informationen über diese Persönlichkeiten finden Sie auf den Seiten über die Gebäude, die ihren Namen tragen.
Gleichzeitig wurde die Europäische Union weiter erweitert. Am 1. Januar 1995 traten Österreich, Finnland und Schweden der Europäischen Union bei (vierte Erweiterung). Der Gerichtshof hatte nun 15 Richter und 9 Generalanwälte, das Gericht 15 Richter. Und es gab nun 12 Verfahrenssprachen.
Wussten Sie eigentlich?
Die Website des Gerichtshofs der Europäischen Union ging 1996 online. Sie bot anfangs lediglich Zugang zu den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, entwickelte sich aber schnell zu einer umfassenderen Plattform mit Pressemitteilungen und allgemeinen Informationen über den Gerichtshof der Europäischen Union.
Neben der gesamten Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts enthält sie nun auch Informationen über die Arbeitsweise des Gerichtshofs der Europäischen Union und seiner Mitglieder sowie umfangreiches Material für Praktiker, Wissenschaftler und Studenten.
Am 1. Mai 2004 fand die größte Erweiterung statt. Der Europäischen Union traten zehn neue Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien) bei. Der Gerichtshof hatte nun 25 Richter und 8 Generalanwälte, das Gericht 25 Richter. Und es gab nun 21 Verfahrenssprachen.
Mit der Erweiterung der Europäischen Union nahm auch die Zahl der zu bearbeitenden Rechtssachen an beiden Gerichten stetig zu.
2004 – 2016 – Reform des Gerichtssystems der EU
Am 2. November 2004 schuf der Rat das Gericht für den öffentlichen Dienst.
Das Gericht bestand aus 7 Richtern und war für Streitigkeiten zwischen den Organen der Europäischen Union und deren Bediensteten zuständig. Es wurde geschaffen, um die Arbeitsbelastung des Gerichts erster Instanz zu reduzieren.
Am 1. Januar 2007 traten Bulgarien und Rumänien der EU bei, wodurch sich die Zahl der Richter am Gerichtshof und am Gericht auf jeweils 27 und die Zahl der Verfahrenssprachen auf 23 erhöhte. Die Zahl der Generalanwälte blieb unverändert.
Am 13. Dezember 2007 wurde dann der Vertrag von Lissabon unterzeichnet. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft und brachte mehrere Änderungen.
- Das Organ wurde in „Gerichtshof der Europäischen Union“ umbenannt.
- Das Gericht erster Instanz wurde in „Gericht“ umbenannt.
- Der „Artikel-255-Ausschuss“ wurde geschaffen, um die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidaten auf ihre Eignung für das Amt des Richters bzw. Generalanwalts zu prüfen.
2008 wurde auch das sogenannte Eilvorabentscheidungsverfahren eingeführt, mit dem der Gerichtshof in die Lage versetzt wurde, bei Bedarf sehr schnell über Vorabentscheidungsersuchen zu entscheiden, z. B. in Fällen, in denen es um Personen, die sich in Haft befinden, oder um das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kleinkinder geht.
2008 wurde mit dem Anneau, einem zweistöckigen, das Palais umgebende Gebäude, und den beiden 24-stöckigen Zwillingstürmen die vierte Erweiterung der Gebäude des Gerichtshofs der Europäischen Union abgeschlossen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union passte nicht nur seine Strukturen und Gebäude an. Er modernisierte auch seine Arbeitsmethoden. 2011 öffnete sich der Gerichtshof der Europäischen Union für die neuen Möglichkeiten, die die Informationstechnologie bot. Er startete die Anwendung „e‑Curia“, die den sicheren Austausch elektronischer Dokumente zwischen Rechtsanwälten und Parteien und dem Gerichtshof der Europäischen Union ermöglicht.
Am 1. Juli 2013 wurde Kroatien das 28. Mitglied der Europäischen Union. Der Gerichtshof bestand nun aus 28 Richtern und 8 Generalanwälten. Im Oktober 2013 kam ein neunter Generalanwalt hinzu. Das Gericht bestand jetzt aus 28 Richtern. Und es gab nun 24 Verfahrenssprachen.
Aufgrund der steigenden Zahl von Rechtssachen und der Notwendigkeit, eine angemessene Dauer der Verfahren beim Gericht zu gewährleisten, beschlossen der Rat und das Parlament 2015 Reformen der Struktur des Gerichts. Die Zahl der Richter am Gericht wurde schrittweise auf 2 je Mitgliedstaat erhöht. Außerdem erhielt der Gerichtshof 2 weitere Generalanwälte.
Gleichzeitig wurde das Gericht für den öffentlichen Dienst am 1. September 2016 aufgelöst. Seine Zuständigkeiten wurden auf das Gericht übertragen.
2016 – heute – Modernisierung und Fortsetzung der Reform des Gerichtssystems
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit gründete der Gerichtshof 2017 zusammen mit den obersten Gerichten und den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten das Justizielle Netzwerk der Europäischen Union (JNEU).
Es wurde ein weiterer Turm gebaut, der 2019 eingeweiht wurde.
Wussten Sie eigentlich?
Der dritte Turm, die Tour „Rocca“, ist nach Giustina Rocca, der wohl ersten Juristin, benannt. Mit 118 Metern Höhe und 29 Stockwerken ist er das höchste Gebäude Luxemburgs.
2020 trat das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus. Dies wirkte sich auch auf die Zahl der Richter und Generalanwälte aus. Der Gerichtshof besteht seitdem aus 27 Richtern und 11 Generalanwälten, das Gericht aus 54 Richtern. Nach wie vor gibt es 24 Verfahrenssprachen.
2020 war auch das Jahr, in dem die Covid-19-Pandemie ausbrach. Erstmals wurden einige mündliche Verhandlungen des Gerichtshofs und des Gerichts als Videokonferenz abgehalten. Für dieses Projekt wurde der Gerichtshof der Europäischen Union von der Europäischen Bürgerbeauftragten mit dem Preis für gute Verwaltungspraxis (Kategorie Transformation/Innovation) ausgezeichnet.
2022 wurde erstmals eine mündliche Verhandlung der Großen Kammer des Gerichtshofs online übertragen (Streaming). Auf diese Weise konnte eine mündliche Verhandlung des Gerichtshofs von jedem beliebigen Ort aus verfolgt werden.
Mit einer grundlegenden Reform, die am 1. Oktober 2024 in Kraft trat, wurde die Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen teilweise auf das Gericht übertragen. Ermöglicht wurde dies durch die früheren Reformen, mit denen die Zahl der Richter des Gerichts verdoppelt worden war. Das Gericht ist nun zuständig für Vorabentscheidungsersuchen betreffend
- die Mehrwertsteuer
- Zölle, Verbrauchsteuern oder die zolltarifliche Einreihung von Waren
- den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
- Ausgleichsleistungen für Fluggäste
Diese Bereiche wurden ausgewählt, da sie beim Gerichtshof bereits oft Gegenstand von Vorabentscheidungsersuchen gewesen waren. Aufgrund der Übertragung dieser Rechtssachen an das Gericht ist der Gerichtshof nun in der Lage, sich mehr auf die wichtigeren und problematischeren Fälle und die Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten zu konzentrieren.
Der Gerichtshof der Europäischen Union heute
Dem Gerichtshof der Europäischen Union kommt heute im Rechtssystem der Europäischen Union eine zentrale Rolle zu. Ihm gehören 81 Richter – 1 Richter je Mitgliedstaat beim Gerichtshof und 2 je Mitgliedstaat beim Gericht – und 11 Generalanwälte (Gerichtshof) an. Er sorgt dafür, dass das Unionsrecht in der gesamten Europäischen Union beachtet und richtig angewandt wird, und trägt damit dazu bei, dass die verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen zusammenfinden.
Die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union hat sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt. Geprägt wurde sie durch Leitentscheidungen, mit denen der Gerichtshof der Europäischen Union seine Befugnisse definiert und klargestellt hat, wie das EU-Recht anzuwenden ist.
Auch die Themen, die Gegenstand der Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union sind, haben sich geändert. Ging es anfangs noch vor allem um wirtschaftliche Sachverhalte, erstreckt sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union heutzutage auf nahezu jeden Aspekt des modernen Lebens. Ob es um den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer, die Gewährleistung der Gleichbehandlung und die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten, den Umweltschutz, den Datenschutz oder die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit geht – die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union prägen nach wie vor maßgeblich das Leben der Menschen in der Europäischen Union.
