Eine Rechtssache verfolgen: Welche Informationen sind öffentlich zugänglich?

Wie Informationen über die Rechtssachen, die beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig sind oder waren, veröffentlicht und zugänglich gemacht werden, ist genau geregelt.

Sie finden diese Informationen

  • in der Rechtsprechungsdatenbank auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union
  • im Amtsblatt der Europäischen Union
  • in der Rubrik „Medienzentrum“ auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union

Dem Gerichtshof ist in ganz besonderer Weise an Transparenz gelegen. Er möchte über seine Tätigkeit deshalb so offen wie möglich informieren. Grundsätzlich sind in der Rechtsprechungsdatenbank auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union alle Informationen über eine Rechtssache verfügbar, die öffentlich zugänglich sind. So können die Unionsbürger bei allen Rechtssachen den Gang des Verfahrens verfolgen.

Einreichung der Klageschrift oder des Vorabentscheidungsersuchens

Die Klageschrift oder das Vorabentscheidungsersuchen werden bei einer der beiden Kanzleien eingereicht. Der Gerichtshof und das Gericht haben jeweils eine eigene Kanzlei. Die Kanzleien sind die Anlaufstelle für die Parteien und die nationalen Gerichte. Sie sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens verantwortlich.

Wird eine Klageschrift oder ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht, teilt die Kanzlei ihr bzw. ihm eine Nummer (Aktenzeichen) zu und nimmt die Rechtssache in das Register auf. Die Informationen über die Rechtssache sind am nächsten Tag in der Rechtsprechungsdatenbank auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union verfügbar, und zwar:

  • Namen der Parteien
  • Datum der Einreichung der Klageschrift bzw. des Vorabentscheidungsersuchens
  • Verfahrenssprache

Weitere Informationen werden im Laufe des Verfahrens nach und nach ergänzt. Die Datenbank wird täglich aktualisiert.

Schriftliches Verfahren

Vorabentscheidungsersuchen

Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte werden auf sensible personenbezogene Daten geprüft. Nach deren Entfernung werden sie  übersetzt und in der Rechtsprechungsdatenbank auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union veröffentlicht. Außerdem wird im Amtsblatt der Europäischen Union eine Mitteilung veröffentlicht.

Die Parteien des Ausgangsverfahrens, die Mitgliedstaaten und die Organe der Europäischen Union können Erklärungen einreichen. Diese werden nach Abschluss der Rechtssache auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union veröffentlicht, es sei denn, der Verfasser widerspricht.

Direktklagen und Rechtsmittel

Die Kanzlei erstellt eine Zusammenfassung des Vorbringens des Klägers oder Rechtsmittelführers. Diese wird in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt und in der Rechtsprechungsdatenbank auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Mündliches Verfahren

Mündliche Verhandlung

Mündliche Verhandlungen werden in den Sitzungssälen des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg abgehalten. Sie sind öffentlich und werden mitunter auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union übertragen (Streaming).

Mündliche Verhandlungen, in denen der Gerichtshof als Plenum oder Große Kammer tagt, werden normalerweise übertragen. In einzelnen Fällen können auch mündliche Verhandlungen von Kammern mit fünf Richtern übertragen werden, wenn der Gerichtshof dies für zweckmäßig hält.

Die mündlichen Verhandlungen des Gerichts werden in der Regel nicht übertragen. Die Möglichkeit besteht allerdings.

Im Gerichtskalender des Gerichtshofs der Europäischen Union ist angegeben, welche mündlichen Verhandlungen übertragen werden.

Aufzeichnungen von mündlichen Verhandlungen sind einen Monat lang abrufbar.

In ganz seltenen Fällen findet eine mündliche Verhandlung ganz oder teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, etwa wenn es um die Sicherheit der Mitgliedstaaten oder den Schutz Minderjähriger geht.

In bestimmten Verfahren vor dem Gericht erstellt der Berichterstatter einen Bericht, in dem der Sachverhalt und das Vorbringen der Parteien und Streithelfer dargestellt wird (sog. Sitzungsbericht). Dieser kann am Tag der mündlichen Verhandlung beim Pressedienst des Gerichtshofs angefordert werden. Er ist nur in der Verfahrenssprache verfügbar.

Schlussanträge des Generalanwalts

Die Schlussanträge der Generalanwälte werden in öffentlicher Sitzung verlesen. Die Schlussanträge der Generalanwälte des Gerichtshofs – Schlussanträge der Generalanwälte des Gerichts – werden auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union übertragen (Streaming).

Die Schlussanträge werden an dem Tag, an dem sie verlesen werden, auch in der Rechtsprechungsdatenbank auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union veröffentlicht.

Beratung, Entscheidungsentwurf und Entscheidungen

Beratung

An der Beratung nehmen nur die Richter teil. Dies ist in der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union so vorgesehen. Die Beratung ist geheim.

Urteile

Die Urteile werden in öffentlicher Sitzung verkündet. Die Verkündung wird bei den Urteilen des Gerichtshofs stets und bei den Urteilen des Gerichts  auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union übertragen (Streaming).

Urteile sind an dem Tag, an dem sie verkündet werden, in der Rechtsprechungsdatenbank auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union verfügbar.

Die meisten Urteile sind in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Die Urteile werden auch in der Sammlung der Rechtsprechung, der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, veröffentlicht.

Einige Urteile, die für Personen, die nicht unmittelbar an der Rechtssache beteiligt sind, nur von geringer Bedeutung sind, werden nicht übersetzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: „Welche Entscheidungen werden in allen Sprachen veröffentlicht?“ Solche Urteile sind nur in der Verfahrenssprache und in der Sprache, in der sie ursprünglich verfasst wurden, verfügbar.

Über alle Urteile wird im Amtsblatt der Europäischen Union eine Mitteilung veröffentlicht.

Beschlüsse

Beschlüsse werden nach der Zustellung an die Parteien in die Rechtsprechungsdatenbank auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union eingestellt.

Bei Beschlüssen, mit denen ein Verfahren abgeschlossen wird, wird auch eine Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Pressemitteilungen

Zu bestimmten Schlussanträgen, Urteilen oder Beschlüssen werden vom Pressedienst des Gerichtshofs der Europäischen Union Pressemitteilungen herausgegeben.

Pressemitteilungen gibt es zu rund 10 % der Rechtssachen. Im Prinzip gibt es zu allen Urteilen der Großen Kammer und des Plenums des Gerichtshofs und zu allen Urteilen der Großen Kammer des Gerichts eine Pressemitteilung.

Pressemitteilungen werden üblicherweise bei Themen herausgegeben, die auf ein großes Medieninteresse stoßen. Sie sind an dem Tag, an dem sie herausgegeben werden, in einigen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar, und zwar auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union unter der Rubrik „Medienzentrum“.

Journalisten können sich in jedem Stadium des Verfahrens auch an den Pressedienst des Gerichtshofs der Europäischen Union wenden. Pressereferenten erteilen dort bereitwillig Auskunft über die Entscheidungen und die Arbeitsweise des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Zusammenfassungen

Der Gerichtshof der Europäischen Union gibt auch Zusammenfassungen der wichtigsten Urteile heraus. Sie sind umfangreicher und ausführlicher als Pressemitteilungen und richten sich an das Fachpublikum.

Sie werden normalerweise an dem Tag der Urteilsverkündung veröffentlicht.

Siehe auch