e-Curia
Die Anwendung e‑Curia wurde speziell für den Gerichtshof der Europäischen Union entwickelt. Über sie können die Prozessbevollmächtigten der Parteien der Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht und nationale Gerichte, die Vorabentscheidungsersuchen einreichen, mit den Kanzleien verfahrensbezogene Dokumente als elektronische Dokumente austauschen.
Für die Nutzung von e‑Curia fallen keine Kosten an.
Beim Gericht ist die Nutzung von e‑Curia in Klageverfahren zwingend vorgeschrieben.
Antrag auf Einrichtung eines Benutzerkontos
Um e‑Curia nutzen zu können, muss ein Antrag auf Einrichtung eines Benutzerkontos (Formular) gestellt werden.
Das Verfahren hängt von der Art des Verfahrens ab. Es gibt ein normales und ein spezielles Verfahren.
Normales Verfahren
Im normalen Verfahren kann ein Benutzerkonto eingerichtet werden, um mit dem Gerichtshof oder dem Gericht verfahrensbezogene Dokumente austauschen zu können, und zwar von
- Prozessbevollmächtigten der Parteien (u. a. Rechtsanwälte, Bevollmächtigte und Hochschullehrer, sogenanntes Vertreterkonto)
- Personen, die für ein Gericht handeln, das beim Gerichtshof der Europäischen Union ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht hat oder einreichen möchte (sogenanntes Gerichtskonto)
- Personen, die, ohne Bevollmächtigter oder Rechtsanwalt zu sein, berechtigt sind, nach den nationalen Verfahrensvorschriften eine Partei vor den Gerichten ihres Mitgliedstaats zu vertreten (sogenanntes Berechtigtenkonto)
Ist das Antragsformular vollständig ausgefüllt und sind alle erforderlichen Belege beigefügt, wird über den Antrag innerhalb weniger Tage entschieden. Der Antragsteller wird per E‑Mail über die Einrichtung des Benutzerkontos unterrichtet.
Spezielles Verfahren
Das spezielle Verfahren steht nur für Verfahren zur Verfügung, die beim Gericht anhängig sind. Es ist für dringende Fälle gedacht, in denen der Prozessbevollmächtige ein Dokument, weil sein Benutzerkonto im normalen Verfahren nicht mehr rechtzeitig eingerichtet werden kann, nicht fristgemäß einreichen könnte. Es wird hierfür dann ein vorläufiges Benutzerkonto eingerichtet. Das normale Verfahren muss aber abgeschlossen werden. Die erforderlichen Belege müssen innerhalb von 10 Tagen bei der Kanzlei eingehen. Andernfalls wird das Schriftstück, das über e‑Curia eingereicht wurde, für unzulässig erklärt.
Einreichung verfahrensbezogener Dokumente
Bei der Einreichung verfahrensbezogener Dokumente über e‑Curia ist Folgendes zu beachten:
- Format und Dateigröße: Das Dokument ist als PDF‑Datei zu übermitteln. Die entsprechende Datei darf nicht größer sein als 30 MB.
- Unterschriften: Das Dokument muss nicht eigenhändig unterzeichnet sein. Es kann einfach aus dem jeweiligen Textverarbeitungsprogramm heraus ein PDF‑Dokument erstellt werden. Wenn irgend möglich, sollten keine Scans ausgedruckter Dokumente erstellt werden.
- Anlagen: Dem Dokument können Anlagen oder zusätzliche Dokumente beigefügt werden.
- Bestätigung der Einreichung: Sobald das Dokument in e‑Curia validiert ist, wird im System erfasst, dass es eingereicht wurde, und eine Bestätigungs-E‑Mail versandt.
- Ablichtungen: Es ist nicht erforderlich, das Originaldokument mit der Post nachzureichen oder beglaubigte Ablichtungen vorzulegen. Bei Nutzung von e‑Curia entfallen das Ausdrucken und das Übersenden mit der Post.
Zustellung verfahrensbezogener Dokumente
Werden von den Kanzleien über e‑Curia verfahrensbezogene Dokumente zugestellt, ist Folgendes zu beachten:
- Benachrichtigung: Wird von der Kanzlei ein verfahrensbezogenes Dokument über e‑Curia zugestellt, erhält der Empfänger eine E‑Mail, mit der er darüber unterrichtet wird, dass das Dokument in e‑Curia abrufbar ist. Die Kanzlei wiederum wird benachrichtigt, sobald das Dokument abgerufen wurde.
- Zustellungsfiktion: Wird das Dokument nicht abgerufen, gilt es 7 Tage nach Versand der Benachrichtigungs-E‑Mail als zugestellt.
Eingereichte und zugestellte Dokumente
Der Benutzer kann jederzeit sehen, welche Dokumente er wann eingereicht hat und welche Dokumente ihm wann zugestellt wurden. Er kann sich über eine Suchfunktion auch gezielt nur ganz bestimmte Dokumente anzeigen lassen.
Benutzerkontodaten und Delegation von Befugnissen
Der Benutzer kann seine Kontodaten aktualisieren und verwalten sowie bestimmte Befugnisse delegieren.
Er kann sein Passwort, seine E‑Mail-Adresse und die Anzeigesprache ändern. Es besteht die Möglichkeit, eine vergessene Benutzerkennung oder ein vergessenes Passwort wiederherzustellen.
Prozessbevollmächtigte oder Personen, die im Auftrag von nationalen Gerichten handeln, können einen oder mehrere Hilfspersonen registrieren, die verfahrensbezogene Dokumente von den Kanzleien erhalten und Dokumente für die Einreichung vorbereiten können. Sie müssen Dokumente, die von solchen Hilfspersonen vorbereitet werden, vor der Übermittlung validieren.
