• Kurzer Überblick über die wichtigsten statistischen Trends des vergangenen Jahres – Ein außergewöhnliches Jahr

    Marc-André Gaudissart

    Beigeordneter Kanzler des Gerichtshofs

    Wie jedes Jahr freue ich mich, die Rechtsprechungsstatistiken des vergangenen Jahres kurz zu kommentieren und dem Leser einen Interpretationsschlüssel an die Hand zu geben, um die Daten zu den Rechtssachen, die beim Gerichtshof neu eingegangen sind bzw. die er erledigt hat, besser verstehen zu können.

    Diese Aufgabe ist nicht immer einfach, da die Schwankungen von einem Jahr zum nächsten manchmal nicht sehr ins Gewicht fallen und daher nicht immer auffällige Entwicklungen oder wiederkehrende Trends aufzeigen. Das Jahr 2024 stellt allerdings eine klare Ausnahme von dieser Regel dar. Es kann in vielerlei Hinsicht als außergewöhnlich im wahrsten Sinne des Wortes bezeichnet werden, und zwar sowohl in Bezug auf die Zahl der 2024 beim Gerichtshof neu eingegangenen Rechtssachen als auch auf die der vom Gerichtshof erledigten Rechtssachen. Beide erinnern nämlich an die vergangenen Höchststände, die 2019 erreicht wurden, und verleihen der am 1. September 2024 in Kraft getretenen Gesetzesreform, die dazu führt, dass der Gerichtshof seine Zuständigkeit für Vorabentscheidungen mit dem Gericht der Europäischen Union teilt, das nunmehr allein für die Beantwortung von Fragen zuständig ist, die von den Gerichten der Mitgliedstaaten der Union in den besonderen Sachgebieten gemäß Art. 50b der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Satzung)[1] vorgelegt werden, ihre volle Bedeutung.

  • Rechtsprechungsstatistiken des Gerichtshofs - 202

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  • Kurzer Überblick über die wichtigsten statistischen Trends des vergangenen Jahres

    Marc-André Gaudissart, beigeordneter Kanzler des Gerichtshofs

    Der vorliegende Beitrag, der früher im Hauptteil des Jahresberichts des Gerichtshofs enthalten war, soll wie jedes Jahr einen kurzen Überblick über die wichtigsten Trends geben, die sich den Rechtsprechungsstatistiken des vergangenen Jahres entnehmen lassen. Es wird auf Gegenstand, Ursprung und Art der im Jahr 2023 beim Gerichtshof anhängig gemachten Rechtssachen eingegangen und erläutert, wie die Daten zu den vom Gerichtshof im vergangenen Jahr erledigten Rechtssachen zu verstehen sind.

  • Rechtsprechungsstatistiken des Gerichtshofs - 2023

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  • Ein kurzer Überblick über die wichtigsten statistischen Trends des vergangenen Jahres

    Von Marc-André Gaudissart, Beigeordneter Kanzler

    Der vorliegende Beitrag, der bisher Teil des Jahresberichts des Gerichtshofs der Europäischen Union І Rechtsprechungstätigkeit war, soll wie jedes Jahr einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten statistischen Trends geben, die sich den Rechtsprechungsstatistiken des vergangenen Jahres entnehmen lassen. So werden die 2022 beim Gerichtshof anhängig gemachten Rechtssachen nach Gegenstand, Herkunft und Art beschrieben und die Daten zu den vom Gerichtshof erledigten Rechtssachen näher betrachtet.

    In letzterer Hinsicht ist für das vergangene Jahr eine eher positive Bilanz zu ziehen, da die Zahl der erledigten Rechtssachen höher lag als die gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangene Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen. Allerdings ist 2022 die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Vorabentscheidungssachen, in denen immer komplexere und bisweilen sehr sensible Fragen aufgeworfen werden, gestiegen. Dies ist der Hintergrund für den Legislativantrag, den der Gerichtshof am 30. November 2022 gestellt hat. Dieser Antrag zielt darauf ab, den sachlichen Anwendungsbereich für den Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln zu erweitern und die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen, die bisher allein beim Gerichtshof liegt, teilweise auf das Gericht zu übertragen. Dieses soll dann in bestimmten, in der Satzung festgelegten Sachgebieten über die von nationalen Gerichten nach Art. 267 AEUV gestellten Fragen entscheiden.

  • Rechtsprechungsstatistiken des Gerichtshofs - 2022

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