Praktika
Für Personen, die gerade ihr Studium abgeschlossen haben, bietet der Gerichtshof der Europäischen Union Praktika an. Die Praktikanten erhalten eine Vergütung. In den Dienststellen des Gerichtshofs (5 Monate) und in den Kabinetten der Richter und Generalanwälte (3 bis 5 Monate) stehen rund 200 Praktikumsplätze zur Verfügung. Auch in der Direktion Dolmetschen können Praktika (10 bis 12 Wochen) abgeleistet werden. Für nationale Richter und Staatsanwälte gibt es ein eigenes Programm.
Einleitung
Als Praktikant haben Sie Gelegenheit, Ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und Berufserfahrung zu sammeln, und das an dem Ort, an dem in der Europäischen Union Recht gesprochen wird. Sie werden in einem dynamischen und vielsprachigen Umfeld tätig sein und andere Praktikanten kennenlernen, die sich wie Sie zu den gemeinsamen Werten der Europäischen Union – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Grundrechte – bekennen.
„Ein Praktikum am Europäischen Gerichtshof ist eine einzigartige Erfahrung, um eine der wichtigsten Schaltstellen des europäischen Rechtssystems kennenzulernen. Unabhängig davon, ob man das Praktikum in den Kabinetten oder in den Dienststellen absolviert, lernt man den gesamten Verfahrensablauf der vom Gerichtshof bearbeiteten Rechtssachen kennen und erfährt, wie jedes Referat zur ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts innerhalb der Union beiträgt.
Die Arbeit in der Presseabteilung, die im Wesentlichen die oft äußerst komplexen Sachverhalte, mit denen sich der Gerichtshof befasst, in eine einfachere Sprache "übersetzt", ist unglaublich bereichernd. Es ist ein wirkliches Privileg, jeden Tag zur Arbeit zu gehen und zu wissen, dass das eigene Team dazu beiträgt, die Öffentlichkeit und die Medien über die neuesten bahnbrechenden Urteile oder Stellungnahmen zu informieren, von denen viele weitreichende Folgen für jeden Menschen in Europa haben.“
Frederik Antonovics
Praktika für Personen, die gerade ihr Studium abgeschlossen haben
Personen, die gerade ihr Studium abgeschlossen haben, erhalten Einblick in die Tätigkeit des Gerichtshofs. Sie unterstützen den Gerichtshof bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Die Zahl der Praktikumsplätze ist begrenzt. Es stehen jedes Jahr rund 200 Plätze zur Verfügung.
Die Praktika können in den Kabinetten der Richter und Generalanwälte oder in den Dienststellen des Gerichtshofs abgeleistet werden.
Arten von Praktika
Praktikum im Kabinett eines Richters oder Generalanwalts
Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben, können sich für ein Praktikum im Kabinett eines Richters (Gerichtshof oder Gericht) oder eines Generalanwalts bewerben. Sie sollten über Kenntnisse des Unionsrechts verfügen.
Die Praktikanten werden in die tägliche Arbeit des Kabinetts einbezogen. Sie werden von dem betreffenden Richter bzw. Generalanwalt mit verschiedenen Aufgaben betraut, allerdings nur in Rechtssachen, über die noch nicht beraten worden ist.
Ein Praktikum im Kabinett eines Richters oder Generalanwalts dauert in der Regel zwischen 3 und 5 Monaten. Es gibt zwei feste Praktikumszeiträume:
- März bis 31. Juli
- September bis 15. Februar
Praktika in den Dienststellen
Praktika in den Dienststellen des Gerichtshofs stehen Absolventen verschiedener Fachrichtungen (z. B. Rechts‑, Politik‑, Wirtschaftswissenschaft) offen.
Die Praktikanten lernen die spezifische Tätigkeit der betreffenden Dienststelle kennen und können unter Anleitung erfahrener Beamten wertvolle praktische Erfahrungen sammeln.
Folgenden Dienststellen bieten Praktika an:
- Direktion Humanressourcen und Personalverwaltung
- Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten
- Generaldirektion Multilingualismus (Juristische Übersetzung und Dolmetschen)
- Direktion Bibliothek
- Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation
- Referat Projekte und Koordinierung im Bereich Terminologie
- Direktion Protokoll und Besuche
- Direktion Informationstechnologien
- Direktion Kommunikation
- Rechtsberater für Verwaltungsangelegenheiten
- Kanzlei des Gerichts der Europäischen Union
Ein Praktikum in einer Dienststelle dauert in der Regel 5 Monate. Es gibt zwei feste Praktikumszeiträume:
- März bis 31. Juli
- Oktober bis 28./29. Februar
Praktika in der Direktion Dolmetschen
Personen, die gerade ihre Ausbildung als Konferenzdolmetscher abgeschlossen haben, können sich für Praktika in der Direktion Dolmetschen bewerben.
Die Praktikanten erhalten Gelegenheit, ihre Dolmetschfähigkeiten unter Anleitung erfahrener Dolmetscher zu perfektionieren, insbesondere im Bereich Recht. Sie bereiten Unterlagen vor, recherchieren Terminologie und trainieren unter Realbedingungen (sog. stumme Kabine).
Voraussetzung sind mindestens zwei passive Sprachen oder eine zweite aktive Sprache sowie Französisch als Lesesprache.
Das Praktikum dauert zwischen 10 und 12 Wochen. Die Praktikanten werden einmal jährlich für das gesamte Gerichtsjahr ausgewählt.
Wichtige Informationen
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen)
- Hochschulabschluss in Rechts‑, Politik- oder Wirtschaftswissenschaft oder in einer verwandten Disziplin (ausnahmsweise ein gleichwertiger Abschluss)
- gründliche Kenntnisse in einer Amtssprache der Europäischen Union und gute Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union (gute Kenntnisse der französischen Sprache im dienstlichen Interesse von Vorteil)
- Ausschlusskriterium: bereits absolviertes Praktikum (vergütet oder nicht) bei einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Europäischen Union
Vergütung
Der Praktikant erhält eine Praktikumsvergütung in Höhe von 1 618 Euro netto monatlich. Die Praktikumsvergütung unterliegt nicht der für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union geltenden Steuerregelung.
Ist der Wohnsitz des Praktikanten mindestens 200 km vom Sitz des Gerichtshofs der Europäischen Union entfernt, erhält der Praktikant einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 150 Euro.
Praktika, die außerhalb der beiden regulären Praktikumszeiträume im Rahmen einer beruflichen Ausbildung, für die der Praktikant von anderer Stelle ein Stipendium, eine Beihilfe oder eine Vergütung erhält, im Kabinett eines Richters oder Generalanwalts abgeleistet werden, werden vom Gerichtshof nicht vergütet.
Bewerbung
Die Bewerbung kann über die Plattform EU CV Online erfolgen. Es gelten folgende Bewerbungsfristen:
- Praktika vom 1. März bis zum 31. Juli: 1. Juli bis zum 15. September des Vorjahres
- Praktika vom 16. September bis zum 15. Februar (Praktikum im Kabinett eines Richters oder Generalanwalts) und vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar (Praktikum in einer Dienststelle des Gerichtshofs): 1. Februar bis zum 15. April des betreffenden Jahres
- Praktika in der Direktion Dolmetschen, die das ganze Jahr über stattfinden: 1. Juli bis zum 15. September
Auf Nachfrage sind im Vorauswahlverfahren gegebenenfalls Ablichtungen von Diplomen oder Bescheinigungen nachzureichen.
Erfolgreiche Bewerber werden von der Direktion Humanressourcen des Gerichtshofs benachrichtigt.
Die Zusage begründet kein Beschäftigungsverhältnis als Beamter oder Bediensteter der Europäischen Union. Es besteht aufgrund des Praktikums auch kein Anspruch und keine Anwartschaft auf ein solches Beschäftigungsverhältnis.
Inklusionsprogramm für Menschen mit Behinderungen
Der Gerichtshof der Europäischen Union gewährleistet Chancengleichheit. Alle Personen, die sich für ein Praktikum bewerben, werden gleichbehandelt. Es dürfen sich gerne Personen mit den verschiedensten Hintergründen bewerben. Der Gerichtshof begrüßt eine derartige Bewerbervielfalt ausdrücklich. Die Bewerber müssen lediglich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Für Menschen mit Behinderungen bietet der Gerichtshof ein besonderes Praktikumsprogramm an. Im Rahmen dieses Programms werden pro Praktikumszeitraum 2 Praktika angeboten.
Das Praktikum dauert 3 bis 5 Monate und wird in einem Kabinett eines Richters oder Generalanwalts oder in einer Dienststelle des Gerichtshofs abgeleistet.
Bewerbung
Die Bewerber werden gebeten, sich für einen der folgenden Bereiche zu bewerben:
- Bearbeitung von Rechtssachen
- Verwaltung
- Kommunikation
- IT
- Rechtsübersetzung
- Recherchen zu Rechtsfragen
Die Bewerbung erfolgt über EU CV Online.
Die Bewerber werden aufgefordert, Nachweise für den Grad der Behinderung vorzulegen, damit der medizinische Dienst beurteilen kann, welche Vorkehrungen gegebenenfalls zu treffen sind.
Vergütung
Im Rahmen des Programms erhalten die Praktikanten 150 % der Vergütung (und einen einmaligen Reisekostenzuschuss), die Praktikanten normalerweise erhalten.
Praktika für nationale Richter und Staatsanwälte
Nationale Richter und Staatsanwälte können an einem vom European Judicial Training Network (EJTN) organisierten Austauschprogramm teilnehmen.
Sie werden im Kabinett eines Richters oder Generalanwalts oder in der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation (DRD) eingesetzt.
Die Richter und Staatsanwälte sind dort als Rechtsreferenten bzw. Verwaltungsräte tätig.
Die Zahl der Praktikumsplätze ist begrenzt. Es stehen jedes Jahr 15 Plätze zur Verfügung. Das Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten.
Wichtige Informationen
Voraussetzungen
- Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von mindestens einem Jahr Dauer
- fundierte Kenntnisse des Unionsrechts
- perfekte Beherrschung einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Französischkenntnisse, um die Richter und Generalanwälte bei der Bearbeitung der Rechtssachen und der Abfassung von Entscheidungen unterstützen zu können
Vergütung
Der nationale Richter oder Staatsanwalt, der beim Gerichtshof ein Praktikum absolviert, erhält vom Gerichtshof weder eine Vergütung noch eine Aufwandsentschädigung. Er erhält eine Tagespauschale, die vom EJTN finanziert wird.
Bewerbung
Die Bewerbung ist beim EJTN einzureichen. Weitere Informationen über die Praktika finden sie auf der Website des EJTN.
Verschwiegenheitspflicht
Praktikanten haben während des Praktikums und darüber hinaus über die ihnen bekannt gewordenen internen Vorgänge und Dokumente Verschwiegenheit zu bewahren.
Sie dürfen ohne Zustimmung des betreffenden Richters oder Generalanwalts oder des Leiters der betreffenden Dienststelle nichts veröffentlichen, was einen Bezug zu ihrem Praktikum aufweist. Vor Antritt des Praktikums ist eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen.
