RSS

Mit den RSS-Feeds der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union können Sie sich über neue Urteile, Schlussanträge oder Pressemitteilungen des Gerichtshofs benachrichtigen lassen. Sie erhalten dann auch direkten Zugang zum Volltext dieser Veröffentlichungen.

Was ist „RSS“?

„RSS“ steht für „Really Simple Syndication“ oder „Rich Site Summary“. Es handelt sich um ein Dateiformat, das automatisch die neuesten Online-Updates zu im Internet verfügbaren Themen liefert. Man muss dann nicht manuell danach suchen.

Sie können sich mit RSS-Feeds über neue Urteile, Schlussanträge oder Pressemitteilungen des Gerichtshofs benachrichtigen lassen. Sie erhalten dann direkten Zugang zum Volltext dieser Veröffentlichungen.

Wie kann ich einen RSS-Feed für die Website des Gerichtshofs einrichten?

Um einen RSS-Feed der Website des Gerichtshofs abonnieren zu können, benötigen Sie einen RSS-Reader. Ein RSS-Reader sucht nach Aktualisierungen und benachrichtigt Sie, wenn neue Inhalte online verfügbar sind.

Um einen Feed zu abonnieren

  1. Wählen Sie einen RSS-Reader: Suchen Sie online nach einem RSS-Reader, der mit Ihrem Betriebssystem kompatibel ist.
  2. Installieren Sie den RSS-Reader: Befolgen Sie beim Herunterladen und der Installation des RSS-Readers die entsprechende Anleitung.
  3. Abonnieren Sie einen Feed: Befolgen Sie auch beim Hinzufügen des RSS-Feeds der Website des Gerichtshofs als neuen RSS-Channel die Anleitung des betreffenden RSS-Readers.

Sobald er eingerichtet ist, aktualisiert sich der RSS-Reader automatisch und benachrichtigt Sie, sobald neue Inhalte verfügbar sind.

Welche RSS-Feeds werden auf der Website des Gerichtshofs angeboten?

Die RSS-Feeds für Pressemitteilungen sind auf der Website des Gerichtshofs in 23 Sprachen verfügbar. Geben Sie die folgende URL ein, um den deutschsprachigen RSS-Feed abzurufen:

DE + EN: http://curia.europa.eu/site/rss.jsp?lang=de&secondLang=en

DE + FR: http://curia.europa.eu/site/rss.jsp?lang=de&secondLang=fr