RSS

Was ist „RSS“?

„RSS“ steht für „Really Simple Syndication“ oder „Rich Site Summary“. Es handelt sich um ein Dateiformat, das automatisch die neuesten Online-Updates zu im Internet verfügbaren Themen liefert. Man muss dann nicht manuell danach suchen.

Sie können sich mit RSS-Feeds über neue Urteile, Schlussanträge oder Pressemitteilungen des Gerichtshofs benachrichtigen lassen. Sie erhalten dann direkten Zugang zum Volltext dieser Veröffentlichungen.

Wie kann ich einen RSS-Feed für die Website des Gerichtshofs einrichten?

Um einen RSS-Feed der Website des Gerichtshofs abonnieren zu können, benötigen Sie einen RSS-Reader. Ein RSS-Reader sucht nach Aktualisierungen und benachrichtigt Sie, wenn neue Inhalte online verfügbar sind.

Um einen Feed zu abonnieren

  1. Wählen Sie einen RSS-Reader: Suchen Sie online nach einem RSS-Reader, der mit Ihrem Betriebssystem kompatibel ist.
  2. Installieren Sie den RSS-Reader: Befolgen Sie beim Herunterladen und der Installation des RSS-Readers die entsprechende Anleitung.
  3. Abonnieren Sie einen Feed: Befolgen Sie auch beim Hinzufügen des RSS-Feeds der Website des Gerichtshofs als neuen RSS-Channel die Anleitung des betreffenden RSS-Readers.

Sobald er eingerichtet ist, aktualisiert sich der RSS-Reader automatisch und benachrichtigt Sie, sobald neue Inhalte verfügbar sind.

Welche RSS-Feeds werden auf der Website des Gerichtshofs angeboten?

Die RSS-Feeds für Pressemitteilungen sind auf der Website des Gerichtshofs in 23 Sprachen verfügbar. Geben Sie die folgende URL ein, um den deutschsprachigen RSS-Feed abzurufen:

DE + EN: http://curia.europa.eu/site/rss.jsp?lang=de&secondLang=en

DE + FR: http://curia.europa.eu/site/rss.jsp?lang=de&secondLang=fr