Hinweise für die Medien

Medien, die mehr über die Arbeit des Gerichtshofs der Europäischen Union erfahren möchten, können sich an das Referat Presse und Information wenden. Es bietet speziell für sie eine ganze Reihe von Diensten an, mit denen umgehend über wichtige Entscheidungen und Ereignisse informiert wird.

Der Gerichtshof hat keinen offiziellen Pressesprecher. Er kommuniziert ausschließlich über seine Entscheidungen.

Ansprechpartner

Die Medien werden beim Referat Presse und Information von einem ganzen Stab von Pressereferenten betreut. Diese sind jeweils für einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder eine oder mehrere Amtssprachen der Europäischen Union zuständig. Die Kontaktdaten der einzelnen Pressereferenten finden Sie auf dieser Seite.

Pressedienste des Gerichtshofs

Das Referat Presse und Information bietet für Medienvertreter eine ganze Reihe von Dienstleistungen an.

  • In Pressemitteilungen werden die wichtigsten Punkte von Urteilen und Schlussanträge dargestellt. Mitunter werden auch zu bestimmten Ereignissen (z. B. feierliche Sitzungen oder offizielle Besuche) Pressemitteilungen herausgegeben. Pressemitteilungen sind auf der Website des Gerichtshofs, über eine App und über einen RSS-Feed verfügbar.
  • Mit Newslettern werden wichtige Ereignisse (z. B. Verkündung von Urteilen, Verlesung von Schlussanträgen, mündliche Verhandlungen in wichtigen Rechtssachen) eine oder mehrere Wochen vorher angekündigt. Sie enthalten in der Regel eine kurze Zusammenfassung der betreffenden Rechtssachen.
  • Benachrichtigung per E‑Mail: Journalisten können sich beim Referat Presse und Information in einen E‑Mail-Verteiler für Pressemitteilungen und Aktualisierungen des Gerichtskalenders des Gerichtshofs aufnehmen lassen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: Datenschutzrichtlinie
  • Anfragen über die Website des Gerichtshofs: Journalisten können sich auch über das Kontaktformular (Option „Presse“) auf der Website des Gerichtshofs an das Referat Presse und Information wenden. Die Antwort wird an die E‑Mail-Adresse gesandt, die im Kontaktformular angegeben wurde.
  • Gerichtskalender: Im Gerichtskalender ist angegeben, welche mündlichen Verhandlungen und Termine zur Verkündung von Urteilen und Verlesung von Schlussanträgen in den nächsten 5 Wochen anstehen.
  • Volltext von Urteilen und Schlussanträgen: Die Urteile und Schlussanträge sind am Tag der Verkündung bzw. Verlesung in der Regel ab 12.00 Uhr MEZ in der Rechtsprechungsdatenbank auf der Website des Gerichtshofs im Volltext verfügbar.
  • Organisation von Interviews: Anfragen für Interviews mit Richtern oder Generalanwälten sind an den zuständigen Pressereferenten des Referats Presse und Information zu richten.
  • Auskünfte und Erläuterungen: Die Pressereferenten erläutern im Zusammenhang mit den Entscheidungen des Gerichtshofs bei Bedarf auch gerne juristische Fachbegriffe oder Rechtsfragen. So können bestehende Unklarheiten beseitigt werden.
  • Soziale Medien: In den sozialen Medien informiert der Gerichtshof auf seinen Profilseiten über wichtige Entscheidungen und besondere Ereignisse.

Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen

Die meisten mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen sind öffentlich. Journalisten können daran gerne persönlich teilnehmen. Einige Urteile und mündliche Verhandlungen werden auch live übertragen (Streaming). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Besuch einer mündlichen Verhandlung

Journalisten, die einer mündlichen Verhandlung oder einer Urteilsverkündung beiwohnen möchten, müssen vorher mit dem entsprechenden Formular eine Akkreditierung beantragen.

Für akkreditierte Journalisten steht ein Presseraum zur Verfügung.

Mündliche Verhandlungen dürfen nicht aufgezeichnet werden. Im Gerichtssaal ist die Verwendung elektronischer Geräte streng verboten.

Rundfunk und audiovisuelle Medien

Es ist möglich, die Verkündung eines Urteils oder die Verlesung der Schlussanträge des Generalanwalts aufzuzeichnen. Es ist auch möglich, zu Beginn einer mündlichen Verhandlung den Aufruf der Sache aufzuzeichnen. Die mündliche Verhandlung selbst darf aber nicht aufgezeichnet werden.

Das Filmen oder Aufzeichnen von Urteilsverkündungen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Referat Presse und Information gestattet.

Fotografen und Kameraleute dürfen sich nicht frei im Gerichtssaal bewegen, um Aufnahmen zu machen. Die Verwendung von Blitzgeräten ist verboten.

In Fällen von großem Medieninteresse wird die Anzahl der Kameras im Gerichtssaal begrenzt und ein Medienpool gebildet.

Fotos und audiovisuelles Material

Über die Multimedia-Seite des Gerichtshofs und über Europe by Satellite, den audiovisuellen Dienst der Europäischen Kommission, sind Archivbilder und Bilder von bestimmten Urteilsverkündungen und Ereignissen verfügbar. Bitte lesen Sie unsere Hinweise zum Urheberrecht durch, bevor Sie dieses Material verwenden.

Siehe auch