Sprachenpolitik der Website

Der Gerichtshof möchte mit seiner Website möglichst viele Menschen erreichen. Es gibt die Website daher in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union.

Auch die meisten Inhalte der Website sind in allen diesen Sprachen verfügbar.

Sie erfahren hier, welche Inhalte im Einzelnen in welchen Sprachen verfügbar sind.

Allgemeiner Ansatz

Auf dieser Website sollen so viele Inhalte wie möglich in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sein. Wegen der begrenzten Mittel werden einige Inhalte aber nur in ganz bestimmten Sprachen veröffentlicht.

Sind bestimmte Inhalte in Ihrer Sprache nicht verfügbar, können Sie über die Schaltfläche „Maschinelle Übersetzung“ eine automatische Übersetzung generieren, um grob zu verstehen, worum es geht. Der Gerichtshof übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Übersetzung. Diese ist lediglich als Verständnishilfe gedacht.

Informationsseiten

Die Hauptseiten der Website des Gerichtshofs, nämlich die, auf denen über die Tätigkeit, die Organisation und Arbeitsweise und die Mitglieder des Gerichtshofs informiert wird, sind in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Wenn eine Seite in der von Ihnen gewählten Sprache existiert, wird sie beim Navigieren auf der Website automatisch in dieser Sprache angezeigt.

Verfahrensbezogene Dokumente

Die Dokumente, die für die Vorbereitung und Einreichung einer Klage vor dem Gerichtshof erforderlich sind, sind in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Nachrichten

Da bei Nachrichten zwischen der Erstellung des Texts und der Veröffentlichung nur wenig Zeit vergeht, kann keine echte Übersetzung angeboten werden. Über die Schaltfläche „Maschinelle Übersetzung“ kann jedoch eine automatische Übersetzung generiert werden.

Urteile und Schlussanträge

Die meisten Urteile und Schlussanträge sowohl des Gerichtshofs als auch des Gerichts werden übersetzt und sind auf der Website in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Einige Urteile werden jedoch nicht übersetzt, nämlich Urteile in Rechtssachen, die weder besonders komplex noch besonders bedeutsam sind.

Urteile, die nicht in alle Sprachen übersetzt werden, sind auf der Website in der Verfahrenssprache und in der Sprache, in der sie verfasst wurden (in der Regel Französisch), verfügbar.

Welche Entscheidungen werden in alle Sprachen übersetzt?

Gerichtshof

Grundsätzlich sind in allen Sprachen verfügbar (seit 1. Mai 2004):

  • Urteile des Plenums und der Großen Kammer
  • Urteile in Vorabentscheidungsverfahren
  • Urteile in anderen Verfahren als Vorabentscheidungsverfahren, in denen Schlussanträge gestellt werden
  • Gutachten gemäß Art. 218 Abs. 11 AEUV

Gericht

Sofern der betreffende Spruchkörper nichts anderes beschließt, werden übersetzt (seit September 2005):

  • Urteile der Großen Kammer
  • Urteile der Kammern mit 5 Richtern
  • einige Urteile der Kammern mit 3 Richtern (der betreffende Spruchkörper entscheidet von Fall zu Fall)

Welche Rechtssachen sind nur in der Verfahrenssprache und auf Französisch verfügbar?

Gerichtshof

Sofern der betreffende Spruchkörper nichts anderes beschließt, werden grundsätzlich nicht übersetzt:

  • Urteile der Kammern mit 3 oder 5 Richtern in anderen Verfahren als Vorabentscheidungsverfahren, wenn ohne Schlussanträge entschieden wird
  • Beschlüsse

In seltenen Fällen wird eine Vorabentscheidung einer Kammer mit 3 oder 5 Richtern nicht übersetzt. Seit September 2011 kann der betreffende Spruchkörper beschließen, dass ein solches Urteil nicht übersetzt wird.

Gericht

Sofern nichts anderes beschlossen wird, werden nicht in der Sammlung veröffentlicht:

  • einige Urteile von Kammern mit 3 Richtern (der betreffende Spruchkörper entscheidet von Fall zu Fall)
  • Urteile des Gerichts, die von einem Einzelrichter erlassen werden
  • Beschlüsse, die eine Feststellung beinhalten (z. B. Erledigung in der Hauptsache, Beendigung eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes)

Pressemitteilungen

Die meisten Pressemitteilungen sind auf der Website zumindest in der Verfahrenssprache, auf Französisch und/oder auf Englisch verfügbar. Maßgeblich ist insoweit das erwartete Publikumsinteresse.

Andere Dokumente

Viele Dokumente auf der Website sind in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar. Dazu gehören

  • der Jahresüberblick
  • die Dokumentation „Ausgewählte Leitentscheidungen“
  • Rechtsprechungsübersichten

Im Interesse der Transparenz stellt der Gerichtshof auch eine ganze Reihe anderer, in erster Linie für den internen Bedarf erstellter Arbeitshilfen zur Verfügung, allerdings nur in den Sprachfassungen, in denen sie vorliegen.

Dazu gehören:

  • Repertorium der Rechtsprechung (Französisch)
  • Monthly Case-Law Digest (Englisch und Französisch)
  • Gutachten des wissenschaftlichen Diensts (Französisch, meistens auch Englisch)
  • Nationale Entscheidungen, die für das Unionsrecht relevant sind (so wie sie von dem betreffenden nationalen Gericht übermittelt wurden)
  • Berichte über Konferenzen und Veranstaltungen (Originalsprache)