Datenschutz beim Gerichtshof

Der Gerichtshof der Europäischen Union verarbeitet sowohl bei seiner Rechtsprechungstätigkeit als auch bei der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben personenbezogene Daten. Er wendet dabei besondere Verfahren an und hält die unionsrechtlichen Datenschutzvorschriften ein.

Rechtsprechungstätigkeit

Der Gerichtshof und das Gericht erheben und verarbeiten bei ihrer Rechtsprechungstätigkeit personenbezogene Daten, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Verfahren zu gewährleisten, den Parteien verfahrensbezogene Dokumente zu übermitteln und Informationen über anhängige und abgeschlossene Verfahren zu veröffentlichen.

Für alle diese Tätigkeiten gelten besondere Verfahrensvorschriften, die den Grundsätzen der richterlichen Unabhängigkeit und der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren Rechnung tragen. Ausführliche Informationen über die Verfahren beim Gerichtshof und beim Gericht finden Sie unter:

Veröffentlichung von Namen und anderen Informationen in Gerichtsverfahren

Informationen über Gerichtsverfahren (z. B. Namen und andere Informationen), die online veröffentlicht werden, können referenziert und über Suchmaschinen gefunden werden. Daher sollten Personen, die an einem Fall beteiligt sind, die Bekanntmachungen zur Beantragung des Weglassens ihrer Daten in gerichtlichen Verfahren sorgfältig durchlesen.

Antrag auf Weglassen von Daten

Anträge auf Weglassen personenbezogener Daten müssen gemäß den einschlägigen Verfahrensvorschriften bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden.

Anträge in laufenden Verfahren müssen gemäß den Regeln für die Kommunikation mit den Kanzleien eingereicht werden:

Anträge, die keine laufenden Verfahren betreffen, können per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Die Kontaktdaten der Kanzleien finden Sie unter:

Bearbeitung von Anträgen und Umgang mit Beschwerden

Ist der Kanzler des Gerichtshofs oder des Gerichts für eine Datenverarbeitung verantwortlich (z. B. wegen seiner Zuständigkeit für die Veröffentlichungen des Gerichtshofs bzw. des Gerichts, einschließlich der Entscheidungen) entscheidet er innerhalb von zwei Monaten über den Antrag. Wird innerhalb dieser Frist keine Antwort erteilt, so gilt dies als stillschweigende Ablehnung des Antrags.

Gegen die Entscheidung des Kanzlers kann innerhalb von zwei Monaten Beschwerde bei einem beim Gerichtshof bzw. Gericht eingerichteten Ausschuss eingereicht werden, der für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften zuständig ist.

Weitere Informationen über die Voraussetzungen für die Stellung des Antrags bzw. die Einreichung einer Beschwerde finden Sie unter:

Der Ausschuss muss innerhalb von vier Monaten über die Beschwerde entscheiden. Ergeht innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Entscheidung, so gilt dies als Bestätigung der Entscheidung des Kanzlers. Gegenstand einer Beschwerde können nur Entscheidungen sein, die der betreffende Kanzler als Verantwortlicher der betreffenden Datenverarbeitung getroffen hat. Die Beschwerde stellt keinen Rechtsbehelf gegen eine gerichtliche Entscheidung des Gerichtshofs oder des Gerichts dar.

Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht zur Rechtsprechungstätigkeit gehören

Der Gerichtshof der Europäischen Union kann sich auch im Rahmen der Aufgaben, die nicht zu seiner Rechtsprechungstätigkeit gehören (z. B. Verwaltungsaufgaben), veranlasst sehen, personenbezogene Daten zu verarbeiten.

Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) sorgt dafür, dass der Gerichtshof bei der Ausübung seiner Befugnisse die Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 einhält. Diese Verordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. Der DSB berät auch die Stellen des Gerichtshofs, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind, über ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Tätigkeiten des Gerichtshofs, die nicht zu seiner Rechtsprechungstätikeit gehören, oder der Nutzung der Website des Gerichtshofs haben, können Sie sich über das Kontaktformular mit dem DSB in Verbindung setzen.

Zentrales Register der Verarbeitungstätigkeiten

Der DSB führt ein Register der Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es enthält insbesondere Informationen über den Verantwortlichen, die betroffene Person und die Zwecke der Verarbeitung.

Sie können das zentrale Register der Verarbeitungstätigkeiten online einsehen.

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben nach dem Unionsrecht Rechte. Ihnen stehen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 u. a. folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen (unter bestimmten Umständen)

In Ausnahmefällen kann der Gerichtshof die Anwendung bestimmter Rechte beschränken. Diese Beschränkungen sind durch einen Beschluss des Gerichtshofs von 2019 geregelt und Gegenstand eines regelmäßigen Monitoring. Entscheidungen, mit denen die Rechte der betroffenen Personen beschränkt werden, müssen im Einzelfall notwendig und verhältnismäßig sein. Beschränkungen kommen etwa in folgenden Fällen in Betracht:

  • Untersuchungen, Überprüfungen, Audits oder andere interne Verfahren
  • Übermittlung von Informationen an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
  • Zusammenarbeit mit anderen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union, mit Behörden von Mitgliedstaaten oder Drittländern und mit internationalen Organisationen
  • Bearbeitung der Rechtssachen, bei denen der Gerichtshof der Europäischen Union selbst Partei ist, durch die Dienststellen der Verwaltung

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, die den Datenschutz in allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union überwacht – mit Ausnahme der Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofs.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung Sie betreffender persönlicher Daten nicht den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 entspricht, können Sie beim EDSB eine Beschwerde einreichen.