Barrierefreier Zugang und Inklusion
Barrierefreier Zugang zum Gerichtshof
Die Europäische Union setzt sich für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Gleichbehandlung ein. Die entsprechenden Grundsätze sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Europäischen Säule der sozialen Rechte und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert. Letzterem ist die Europäische Union 2010 beigetreten. Es ist Bestandteil des Unionsrechts.
Beim Gerichtshof der Europäischen Union genießen Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung seit jeher einen hohen Stellenwert. Die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen stellt jedoch nach wie vor eine Herausforderung für alle dar. Auf sämtlichen Ebenen des Organs müssen immer wieder entsprechende Anstrengungen in diese Richtung unternommen werden.
Zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs und der Inklusion gibt es beim Gerichtshof deshalb ein ehrgeiziges Querschnittsprojekt, das sowohl den Bediensteten als auch den Besuchern zugutekommt. Aus allen Teilen des Organs kommen Impulse und Beiträge, um die Kultur des barrierefreien Zugangs und des Miteinanders zu bewahren und weiterzuentwickeln.
Die Maßnahmen – bereits umgesetzte und geplante – betreffen verschiedene Bereiche, u. a.
- den barrierefreien Zugang zu digitalen Inhalten
- den barrierefreien Zugang zu den Gebäuden
- den barrierefreien Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten und die Sensibilisierung der Bediensteten, u. a. durch entsprechende Fortbildungen
Barrierefreier Zugang zu digitalen Inhalten
Durch die Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu digitalen Inhalten wird eine inklusivere Benutzererfahrung ermöglicht, sowohl intern als auch extern.
Die Website des Gerichtshofs ist so gestaltet, dass sie den Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union entspricht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die Sammlung der Rechtsprechung erfüllt sei 2021 die anerkannten Standards für den barrierefreien Zugang („PDF/A-2-a“ und „PDF/UA“, Universal Accessibility). Von 2012 bis 2021 erfüllten die PDF‑Dateien den Standard „PDF/A-2-a“. Mit beiden Standards wird gewährleistet, dass Dokumente mit sog. Assistive Technology (unterstützende Technologie) genutzt werden können, also mehr Menschen Zugang zu rechtlichen Informationen erhalten.
Barrierefreier Zugang zu den Gebäuden
Der Gerichtshof tut alles, damit seine Gebäude für alle Besucher zugänglich sind.
Derzeit erfüllen sämtliche Gebäude die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen Luxemburgs. Weitere Maßnahmen sind im Gange, um den barrierefreien Zugang noch weiter zu verbessern, so dass die Gebäude den neuen, ab dem 1. Januar 2032 geltenden Anforderungen in vollem Umfang entsprechen.
Der Gerichtshof sorgt bei Menschen mit Behinderungen während ihres gesamten Aufenthalts für Sicherheit und Unterstützung.
Barrierefreier Zugang bei der Einstellung und Unterstützung im Dienst
Die Unterstützung von Bediensteten und Bewerbern mit Behinderungen ist beim Gerichtshof klar und detailliert geregelt. Insbesondere werden angemessene Anpassungen vorgenommen, um den Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern und eine wirksame Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten.
Solche Anpassungen hängen ganz von den individuellen Bedürfnissen der betreffenden Person ab (z. B. technische Hilfsmittel, Modifikationen des Arbeitsplatzes, individuelle Unterstützungsdienste, Anpassung von Aufgaben und Arbeitszeiten).
Weitere Informationen über das Leben und Arbeiten in Luxemburg für Bedienstete mit Behinderungen und Bedienstete, die Eltern von Kindern mit Behinderungen sind, finden Sie in dem Leitfaden AccessAble Luxembourg Guide.
Um Chancengleichheit und Vielfalt zu fördern, bietet der Gerichtshof auch spezielle Praktika für Menschen mit Behinderungen an. Sie werden für jeden Praktikumszeitraum angeboten, insbesondere für Bewerber mit einer festgestellten Behinderung. Nähere Informationen über die Bewerbung für ein solches Praktikum finden Sie unter: Praktika
Sensibilisierung und Fortbildungen
Es werden regelmäßig Sensibilisierungs‑, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, um Inklusion und ein gedeihliches und respektvolles Miteinander zu fördern. Es geht dabei auch darum, das gegenseitige Verständnis zu verbessern und Menschen mit Behinderungen und die Personen, die ihnen zur Seite stehen, zu unterstützen. Dies alles trägt zu einer verständnisvolleren, inklusiveren Arbeitskultur bei.
