Führungen für Besuchergruppen
Für Fachbesucher, Studenten und Schüler, aber auch andere Personen organisiert der Gerichtshof der Europäischen Union Führungen. Die Führungen sind kostenlos und werden in allen Amtssprachen der Europäischen Union angeboten. Es wird eigens ein auf die Bedürfnisse der Gruppe zugeschnittenes Programm erstellt. Es umfasst in der Regel eine Reihe von Vorträgen über den Gerichtshof und seine Tätigkeit sowie, wenn möglich, den Besuch einer mündlichen Verhandlung. Für Richter werden auch ein- oder zweitägige Seminare organisiert.
Sie erfahren hier, wie eine Führung für eine Besuchergruppe organisiert wird. Informationen über Besuche von Einzelpersonen und Führungen für Touristen finden sie auf den entsprechenden Seiten.
Führungen für Besuchergruppen
Die Führungen für Besuchergruppen werden vom Besucherdienst organisiert. Sie sind kostenlos und werden in allen Amtssprachen der Europäischen Union angeboten. Sie finden nur während der Sitzungsperioden statt, und zwar von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 17.30 Uhr.
Sie können entweder vor Ort oder online durchgeführt werden.
Vor Ort sind die Eindrücke natürlich intensiver. Aber es ist für Personen, die sich für den Gerichtshof interessieren, natürlich nicht immer möglich, sich nach Luxemburg zu begeben. Deshalb bietet der Gerichtshof auch Online-Führungen an. Auch die entsprechenden Unterlagen sind dann online verfügbar. Mit dem Angebot von Online-Führungen trägt der Gerichtshof auch seiner Richtlinie zum Umweltschutz Rechnung.
Bevor Sie eine Führung buchen, lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen über die Größe und Zusammensetzung der Besuchergruppe, die Anmeldung, die Gestaltung des Programms und die Führung durch.
Größe und Zusammensetzung der Besuchergruppe
Um die Zahl der Anfragen in Grenzen zu halten und damit diejenigen, die sich wirklich für den Gerichtshof interessieren, nicht leer ausgehen, müssen Besuchergruppen hinsichtlich der Größe und Zusammensetzung bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt
- Führungen vor Ort werden für Gruppen von 7 bis 35 Personen
- Online-Führungen werden für Gruppen ab 7 Personen
- Fachbesucher (Juristen oder Studenten der Rechtswissenschaft) haben Vorrang.
Wenn Ihre Gruppe diese Anforderungen nicht erfüllt, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an den Besucherdienst.
Anmeldung
Sie können Ihre Führung über die Anwendung „My Visit“ anmelden und verwalten. Die Anmeldung muss 5 bis 6 Monate vorher erfolgen. Wenn Sie eine Online-Führung wünschen, geben Sie dies bitte im Feld „Bemerkungen“ an.
Sie können bis zu 2 Wochen vor dem Termin eine Umstellung des Formats (Führung vor Ort / Online-Führung) beantragen.
Gestaltung des Programms
Sowohl bei einer Führung vor Ort als auch bei einer Online-Führung kann die Kontaktperson die Programmpunkte auswählen, die den Interessen und Rechtskenntnissen der Teilnehmer am ehesten entsprechen. Dabei ist natürlich auch die zur Verfügung stehende Zeit zu berücksichtigen. Mögliche Programmpunkte sind:
- mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof oder dem Gericht mit einer kurzen Einführung (in der Regel dienstags, mittwochs oder donnerstags, 8.20 bis 11.30 Uhr; nur bei Führungen vor Ort möglich)
- Vortrag über den Gerichtshof und das Gericht (45 Min.)
- Vortrag über das Berufsbild des Rechts- und Sprachsachverständigen (45 Min.)
- Vortrag über die Vielsprachigkeit beim Gerichtshof (Übersetzung, Dolmetschen; 45 Min.)
- Besichtigung der Bibliothek (45 Min., online: 10 Min.)
- Führung durch die Gebäude (45 Min., online: 10 Min.)
Sie können die Programmpunkte in „My Visit“ in dem betreffenden Fragebogen auswählen. Der Besucherdienst wird versuchen, ihre Auswahl so weit wie möglich zu berücksichtigen. Wegen der begrenzten personellen und sachlichen Mittel kann allerdings nicht garantiert werden, dass stets alle Wünsche berücksichtigt werden.
Besuche vor Ort
Vor dem Besuch
Die Kontaktperson übermittelt über „My Visit“ spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Liste mit den Teilnehmern und deren Geburtsdaten. Die angegebene Teilnehmerzahl darf nicht überschritten werden. Setzen Sie sich gegebenenfalls schriftlich mit dem Besucherdienst in Verbindung, um die Teilnehmerzahl anzupassen.
Das vorgeschlagene Programm wird vom Besucherdienst etwa zwei Wochen vor dem Termin mitgeteilt, das endgültige etwa eine Woche vor dem Termin, und zwar über das persönliche Profil der Kontaktperson auf „My Visit“.
Ist der Besuch einer mündlichen Verhandlung vorgesehen, werden der Kontaktperson auch Informationen hierzu zugesandt. Weitere Informationen über den Besuch einer mündlichen Verhandlung als Besuchergruppe finden Sie unter: Mündliche Verhandlungen.
Ankunft und Sicherheitskontrolle
Am Tag der Führung sollte sich die Besuchergruppe zu der im Programm angegebenen Zeit am Eingang einfinden. Bitte seien Sie pünktlich! Beachten Sie, dass es in Luxemburg morgens wegen des hohen Verkehrsaufkommens auf den Autobahnen und in der Stadt oft zu Staus kommt.
Die Besucher müssen durch einen Metalldetektor gehen, das Handgepäck und andere persönliche Gegenstände werden durchleuchtet. Wenn Sie mit Gepäck anreisen, können die Sicherheitskontrollen etwas länger dauern. Wenn Sie uns vorher mitteilen, dass Sie mit Gepäck anreisen, können wir gegebenenfalls die Ankunftszeit anpassen.
Die Teilnehmer müssen einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Führerschein vorzeigen.
Die Besuchergruppe wird am Eingang des Gerichtshofs von einem Führer des Besucherdiensts empfangen.
Wenn ein Teilnehmer mit Behinderungen Unterstützung benötigt, müssten Sie dies dem Besucherdienst im Voraus mitteilen.
Während der Führung
Die Besuchergruppe wird während des gesamten Besuchs von einem Führer begleitet und beaufsichtigt. Auch die Kontaktperson ist für die Besuchergruppe verantwortlich. Sie hat den Führer gegebenenfalls zu unterstützen.
Die Teilnehmer müssen stets die Sicherheits- und Verhaltensregeln des Gerichtshofs einhalten.
Zum Selbstbedienungsrestaurant und zur Cafeteria des Gerichtshofs, die ausschließlich dem Personal vorbehalten sind, haben die Teilnehmer keinen Zugang.
Im Anschluss an die Führung wird die Kontaktperson gebeten, einen Bewertungsbogen auszufüllen.
Stornierung und andere Fragen
Der Gerichtshof behält sich das Recht vor, eine geplante Führung in Ausnahmefällen abzusagen.
Bei Schwierigkeiten oder Fragen zur Organisation Ihrer Führung können Sie sich über das Kontaktformular (Option „Führungen und Seminare“) mit dem Besucherdienst in Verbindung setzen.
Online-Führungen
Vor der Führung
Der Gerichtshof hat für Online-Führungen eine eigene Plattform. Unter Umständen können jedoch auch andere Online-Plattformen zum Einsatz kommen.
Die Teilnehmer können sich als Einzelpersonen einloggen. Vor der Online-Führung gibt die Kontaktperson die Zahl der erwarteten Log-ins an. Anders als bei Führungen vor Ort müssen die Namen und die Geburtsdaten der Teilnehmer nicht angegeben werden.
Der Besucherdienst übermittelt der Kontaktperson den Einladungslink und gegebenenfalls auch einen Test-Einladungslink (mit Zeitpunkt des Tests).
Die Kontaktperson teilt dann den anderen Teilnehmern die Informationen, die er erhalten hat, mit (z. B. Programm, Einladungslink, Zeitpunkt des Tests). Sie ist für das Log-in der Teilnehmer verantwortlich. Sie darf den Einladungslink nur an angemeldete Teilnehmer weitergeben.
Das vorgeschlagene Programm wird vom Besucherdienst etwa zwei Wochen vor dem Termin mitgeteilt, das endgültige etwa eine Woche vor dem Termin, und zwar über das persönliche Profil der Kontaktperson auf „My Visit“.
Durchführung der Online-Führung
Seien Sie am Tag der Online-Führung bitte pünktlich!
Alle Teilnehmer loggen sich mit den von der Kontaktperson zur Verfügung gestellten Daten auf der Plattform ein.
Ein Führer des Besucherdiensts steuert die Plattform und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Nach dem Besuch wird die Kontaktperson gebeten, einen Bewertungsbogen auszufüllen.
Stornierung und andere Fragen
Der Gerichtshof behält sich das Recht vor, eine geplante Führung in Ausnahmefällen abzusagen.
Bei Schwierigkeiten oder Fragen zur Organisation Ihrer Führung können Sie sich über das Kontaktformular (Option „Führungen und Seminare“) mit dem Besucherdienst in Verbindung setzen.
Anmeldung bei „My Visit“
Über die Plattform „My Visit“ können Sie Ihre Führung anmelden und verwalten.
Um die Anwendung nutzen zu können, müssen Sie mit einer gültigen E‑Mail-Adresse ein persönliches Profil erstellen. Über Ihr persönliches Profil können Sie
- Besuchergruppen erstellen, auf Sie bei späteren Gelegenheiten eventuell wieder zurückgreifen können
- sich freie Termine für Besuche anzeigen lassen, bevor Sie eine Anfrage stellen
- die gewünschten Programmpunkte Ihrer Führung auswählen
Nachdem Sie eine Anfrage gestellt haben, können Sie sich anmelden, um in Ihrem persönlichen Profil
- den Stand der Bearbeitung Ihrer Anfrage zu erfahren
- bestimmte Angaben zu ändern, bevor die Anfrage vom Besucherdienst validiert wird
- Informationen zu Ihrer Führung anzusehen oder auszudrucken
- die Informationen zu bisherigen Führungen zu speichern
Bei Problemen mit der Plattform „My Visit“ können Sie das Online-Benutzerhandbuch zu Rate ziehen, indem Sie auf „?“ klicken. Oder Sie setzen sich über das Kontaktformular (Option „Führungen und Seminare“) mit dem Besucherdienst in Verbindung.
Seminare
Der Besucherdienst organisiert auf Anfrage auch Seminare für Richter. Sie dauern ein oder zwei Tage und lassen sich leichter an die Zielgruppe anpassen.
Es geht darum, das Unionsrecht bekannt zu machen und zu erläutern und damit dafür zu sorgen, dass es richtig angewandt wird. Die Seminare sollen ferner den Dialog zwischen nationalen Richtern und Unionsrichtern erleichtern und die justizielle Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten fördern.
Sie können vor Ort oder online abgehalten werden.
Wenn Sie an einem speziellen Format interessiert sind, können Sie sich über das Kontaktformular (Option „Führungen und Seminare“) mit dem Team „Seminare“ des Besucherdiensts in Verbindung setzen.
