Korrektor/Sprachüberprüfer

Um die sprachliche Qualität und die Harmonisierung der vom Gerichtshof erstellten Schriftstücke sicherzustellen, nehmen die Korrektoren/Sprachüberprüfer die typografische Korrektur und die Sprachüberprüfung bestimmter Dokumente vor, die von Rechts- und Sprachsachverständigen und von Freelance-Übersetzern übersetzt wurden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Dokumente, die veröffentlicht oder weit verbreitet werden.

Die betreffenden Texte (hauptsächlich Urteile, Beschlüsse, Schlussanträge der Generalanwälte und Zusammenfassungen von Entscheidungen) müssen sorgfältig überprüft werden, damit sie in jeder Hinsicht den Regeln des Sprachgebrauchs und den Praktiken entsprechen, die von den Sprachreferaten, der Generaldirektion Multilingualismus (GDM) und dem Gerichtshof als Ganzem festgelegt wurden. Korrektoren/Sprachüberprüfer tragen auch zur Entwicklung interner und interinstitutioneller Regeln für das Verfassen von Texten bei.

Ihre Arbeit geht aber auch über diesen Rahmen hinaus, wenn sie ihre Kollegen beim Verfassen von Texten beraten, Dokumente auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen und die Sprachentwicklung auf nationaler Ebene verfolgen.

Sie schulen ferner neue Kollegen, gleich ob Korrektoren/Sprachüberprüfer oder Rechts- und Sprachsachverständige.

Wie alle anderen Kollegen auch nutzen die Korrektoren/Sprachüberprüfer immer stärker IT‑Hilfsmittel.

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Korrektors/Sprachüberprüfers werden in den Bekanntmachungen von Auswahlverfahren und in den Stellenausschreibungen auf der EPSO‑Website oder der Curia‑Website näher erläutert.

Vgl. auch

> Vielsprachigkeit – Band 1