Konferenzdolmetscher
Beim Gerichtshof ist wird in erster Linie die Technik des Simultandolmetschens angewandt, bei der üblicherweise ein Team von mindestens zwei Dolmetschern in der Kabine arbeitet. Der Sprecher im Saal spricht in ein Mikrofon, der Dolmetscher hört mittels Kopfhörern zu und verdolmetscht die Äußerungen simultan in der Regel in seine Muttersprache. Manche Dolmetscher beherrschen eine zweite Sprache so gut, dass sie aus ihrer Muttersprache auch in diese Sprache verdolmetschen können. Dies wird „Retour“-Dolmetschen genannt.
Um alle Sprachkombinationen abdecken zu können, muss bisweilen auf ein Relais-System zurückgegriffen werden. Dolmetscher, die die Sprache des Sprechers nicht beherrschen, arbeiten mit der Verdolmetschung eines Kollegen einer anderen Sprachkabine, der den Vortrag des Sprechers direkt in eine Pivot-Sprache, in der Regel das Französische oder Englische, dolmetscht.
Bei protokollarischen Ereignissen, Besuchen oder, beim Gericht, bei gütlichen Streitbeilegungen oder bilateralen Gesprächen zwischen den Richtern und den Parteien am Rande mündlicher Verhandlungen dolmetschen die Dolmetscher konsekutiv, d. h. sie machen sich Notizen, während der Sprecher spricht, und geben dann den Inhalt des Gesagten wieder.
Die Arbeit des Dolmetschers beruht auf einer sorgfältigen Vorbereitung, die oft schon Tage vorher beginnt und einen beträchtlichen Teil der Arbeitszeit ausmacht. Fortbildung ist ebenfalls unerlässlich: Der Dolmetscher muss über solide sprachliche und fachliche Kenntnisse verfügen, damit er die Äußerungen des Sprechers in Echtzeit analysieren und inhaltsgetreu wiedergeben kann.
Der Beruf des Dolmetschers unterliegt außerdem einem raschen technologischen Wandel, zuletzt z. B. in Form der Teilnahme von Verfahrensbeteiligten an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz, wenn Reisebeschränkungen, Sicherheitsbedenken oder andere stichhaltige Gründe eine Teilnahme vor Ort verhindern, oder in Form von KI-basierten Hilfsmitteln.
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Dolmetschers werden in den Bekanntmachungen von Auswahlverfahren und in den Stellenausschreibungen auf der EPSO-Website oder der Curia-Website näher erläutert.
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