Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. August 2024 - X ZR 146/23

Volltext x zr 146-23 - 81,1K (PDF-Datei, die in einem neuen Tab geöffnet wird)
Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Volltext der Pressemitteilung -
ECLI ECLI:DE:BGH:2024:270824UXZR146.23.0
ELI http://data.europa.eu/eli/reg/2004/261/oj
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 27.08.2024
Gericht Bundesgerichtshof (DE)
Sachgebiet
  • Verbraucherschutz
  • Tourismus
EUROVOC-Bereich
  • Verbraucherschutz
  • Fluggesellschaft
Vorschrift des nationalen Rechts

Zivilprozessordnung: § 91a Abs. 1 S. 1

Angeführte Vorschrift des Unionsrechts -
Vorschrift des internationalen Rechts -
Beschreibung

Einordnung der Notwendigkeit der Enteisung eines Flugzeugs vor dem Start als außergewöhnlicher Umstand 1. Die Notwendigkeit der Enteisung eines Flugzeugs vor dem Start ist jedenfalls an Flughäfen und in Zeiträumen, in denen mit winterlichen Temperaturen zu rechnen ist, kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO. 2. Es entspricht in der Regel billigem Ermessen im Sinne von § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, dem Kläger die Kosten aufzuerlegen, wenn er schon vor Rechtshängigkeit mit der Erhebung naheliegender Einwendungen oder Einreden rechnen musste, etwa der Berufung auf eine Kürzung nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. c FluggastrechteVO.