Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für alleinerziehende Elternteile mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren in Italien - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24
Volltext
191224u1c3.24.0
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Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung
Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation in Italien für alleinerziehende Mutter mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung
68/2024
Volltext der Pressemitteilung
pm 68 2024
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ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2024:191224U1C3.24.0
ELI
-
Originalsprache der Entscheidung
allemand
Datum des Dokuments
18.12.2024
Gericht
Bundesverwaltungsgericht (DE)
Sachgebiet
Charta der Grundrechte
Europäische Menschenrechtskonvention
EUROVOC-Bereich
-
Vorschrift des nationalen Rechts
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 35 AufenthG § 60 Abs. 5 und 7 EMRK Art. 3
Angeführte Vorschrift des Unionsrechts
-
Vorschrift des internationalen Rechts
GRC Art. 4
Beschreibung
Alleinerziehenden als international schutzberechtigt anerkannten Elternteilen mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine mit Art. 4 GRC unvereinbaren Lebensbedingungen. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre spezifischen elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Hygiene zu befriedigen.