Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für alleinerziehende Elternteile mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren in Italien - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2024 - 1 C 3.24

Volltext 191224u1c3.24.0 - 756,69K (PDF-Datei, die in einem neuen Tab geöffnet wird)
Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation in Italien für alleinerziehende Mutter mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung 68/2024
Volltext der Pressemitteilung pm 68 2024 - 328,24K (PDF-Datei, die in einem neuen Tab geöffnet wird)
ECLI ECLI:DE:BVerwG:2024:191224U1C3.24.0
ELI -
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 18.12.2024
Gericht Bundesverwaltungsgericht (DE)
Sachgebiet
  • Charta der Grundrechte
  • Europäische Menschenrechtskonvention
EUROVOC-Bereich -
Vorschrift des nationalen Rechts AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 35 AufenthG § 60 Abs. 5 und 7 EMRK Art. 3
Angeführte Vorschrift des Unionsrechts -
Vorschrift des internationalen Rechts GRC Art. 4
Beschreibung Alleinerziehenden als international schutzberechtigt anerkannten Elternteilen mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine mit Art. 4 GRC unvereinbaren Lebensbedingungen. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre spezifischen elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Hygiene zu befriedigen.