Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2024 - X ZR 120/22

Volltext x zr 120-22 - 695,98K (PDF-Datei, die in einem neuen Tab geöffnet wird)
Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Volltext der Pressemitteilung -
ECLI ECLI:DE:BGH:2024:221024UXZR120.22.0
ELI -
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 22.10.2024
Gericht Bundesgerichtshof (DE)
Sachgebiet
  • Patente
EUROVOC-Bereich -
Vorschrift des nationalen Rechts Patentgesetz: § 4
Angeführte Vorschrift des Unionsrechts -
Vorschrift des internationalen Rechts Europäisches Patentübereinkommen: Art. 56
Beschreibung Europäisches Patent: Patentfähigkeit eines Kraftfahrzeugschlosses - Kraftfahrzeugschloss - Die Übernahme eines im Stand der Technik offenbarten Betätigungsmechanismus für eine ähnliche Vorrichtung kann auch dann naheliegen, wenn dieser Mechanismus zwar eine weitere, für die ähnliche Vorrichtung nicht benötigte Funktion erfüllt, im Stand der Technik aber ausdrücklich auf die beiden unterschiedlichen Funktionen hingewiesen wird und diese ohne weiteres voneinander getrennt werden können.