Bundesgerichtshof, Urteil vom 05. November 2024 - X ZR 10/24
Volltext
x zr 10-24
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Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung
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Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung
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Volltext der Pressemitteilung
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ECLI
ECLI:DE:BGH:2024:051124UXZR10.24.0
ELI
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Originalsprache der Entscheidung
allemand
Datum des Dokuments
04.11.2024
Gericht
Bundesgerichtshof (DE)
Sachgebiet
Verbraucherschutz
EUROVOC-Bereich
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Vorschrift des nationalen Rechts
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Angeführte Vorschrift des Unionsrechts
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Vorschrift des internationalen Rechts
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Beschreibung
Ansprüche eines Fluggastes bei Herabstufung von First Class auf Business und Economy nach Umbuchung - 1. Art. 10 Abs. 2 FluggastrechteVO findet bei einer aus mehreren Flügen bestehenden Beförderung nur auf diejenigen Flüge Anwendung, auf denen der Fluggast in eine niedrigere Klasse verlegt worden ist, nicht hingegen auf andere Flüge, zu denen der Flugschein den Fluggast ebenfalls berechtigt (Anschluss an EuGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - C-255/15, NJW 2016, 2635 = RRa 2016, 180 Rn. 22-27 - Mennens). 2. Schuldner eines Anspruchs aus Art. 10 Abs. 2 FluggastrechteVO ist nur dasjenige Luftfahrtunternehmen, das den von der Herabstufung betroffenen Flug durchführt.