Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für männliche nichtvulnerable Schutzberechtigte in Griechenland - Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 16. April 2025 - 1 C 18.24
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160425u1c18.24.0
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Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung
Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für nichtvulnerable anerkannte Flüchtlinge in Griechenland
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung
Nr. 30/2025 vom 16. April 2025
Volltext der Pressemitteilung
pm 30 2025
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Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für männliche nichtvulnerable Schutzberechtigte in Griechenland. Nichtvulnerablen männlichen Drittstaatsangehörigen, denen in Griechenland inter-nationaler Schutz zuerkannt worden ist, drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine mit Art. 4 GRC unvereinbaren Lebensbedingungen. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Hygiene zu befriedigen.