Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für männliche nichtvulnerable Schutzberechtigte in Griechenland - Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 16. April 2025 - 1 C 18.24

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Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für nichtvulnerable anerkannte Flüchtlinge in Griechenland
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung Nr. 30/2025 vom 16. April 2025
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ECLI ECLI:DE:BVerwG:2025:160425U1C18.24.0
ELI -
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 15.04.2025
Gericht Bundesverwaltungsgericht (DE)
Sachgebiet
  • Grundrechte
  • Charta der Grundrechte
  • Europäische Menschenrechtskonvention
EUROVOC-Bereich -
Vorschrift des nationalen Rechts EMRK Art. 3 AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, §§ 35, 78 Abs. 8 AufenthG §§ 11, 60 Abs. 5 und 7
Angeführte Vorschrift des Unionsrechts -
Vorschrift des internationalen Rechts GRC Art. 4 EMRK Art. 3
Beschreibung Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für männliche nichtvulnerable Schutzberechtigte in Griechenland. Nichtvulnerablen männlichen Drittstaatsangehörigen, denen in Griechenland inter-nationaler Schutz zuerkannt worden ist, drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine mit Art. 4 GRC unvereinbaren Lebensbedingungen. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Hygiene zu befriedigen.