Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Mai 2025 - X ZR 50/23

Volltext x zr 50-23 - 438,7K (PDF-Datei, die in einem neuen Tab geöffnet wird)
Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Volltext der Pressemitteilung -
ECLI ECLI:DE:BGH:2025:130525UXZR50.23.0
ELI -
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 12.05.2025
Gericht Bundesgerichtshof (DE)
Sachgebiet
  • Patente
EUROVOC-Bereich -
Vorschrift des nationalen Rechts Patentgesetz: §§ 112 Abs. 3 Nr. 1, 117; Zivilprozessordnung: § 531 Abs. 2
Angeführte Vorschrift des Unionsrechts -
Vorschrift des internationalen Rechts Europäisches Patentübereinkommen: Art. 54, 56
Beschreibung Patentnichtigkeitsverfahren: neuheitsschädliche Vorwegnahme oder Naheliegen eines geschützten Gegenstandes - Hohlfaserdialysator - Sieht ein Patentanspruch vor, dass bestimmte Abmessungen des geschützten Erzeugnisses einer bestimmten mathematischen Formel genügen müssen, reicht es für eine neuheitsschädliche Vorwegnahme oder ein Naheliegen des geschützten Gegenstands aus, wenn ein im Stand der Technik beschriebenes konkretes Ausführungsbeispiel Abmessungen aufweist oder nahelegt, die unter diese Formel fallen.