Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08. Juli 2025 - 3 StR 192/25

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Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung -
Volltext der Pressemitteilung -
ECLI ECLI:DE:BGH:2025:080725B3STR192.25.0
ELI -
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 08.07.2025
Gericht Bundesgerichtshof (DE)
Sachgebiet
  • Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
EUROVOC-Bereich
  • europäischer Haftbefehl
Vorschrift des nationalen Rechts

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen : § 83a Abs. 1 Nr. 5

Angeführte Vorschrift des Unionsrechts
Vorschrift des internationalen Rechts -
Beschreibung

Europäischer Haftbefehl: Anforderungen an die Sachverhaltsdarstellung bei Serienstraftaten - Bei Serienstraftaten sind an die Sachverhaltsdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl regelmäßig geringere Anforderungen zu stellen als bei einem inländischen Haftbefehl oder einer Anklageschrift. Bei einer Vielzahl gleichgelagerter Taten genügt es, wenn der Europäische Haftbefehl eine Darstellung des Gesamttatzeitraums, der Tatörtlichkeiten, der Strukturen des personellen Zusammenschlusses und der Einbindung des Betroffenen in diese, des modus operandi und der Anzahl der Serienstraftaten nebst jedenfalls aussagekräftiger exemplarischer Beschreibung einzelner Taten enthält.