Neu: Urteil C-258/24 Katholische Schwangerschaftsberatung

Am 17. März 2026 hat der Gerichtshof das Urteil C-258/24 Katholische Schwangerschaftsberatung erlassen.

Darin hat sich der Gerichtshof mit der Frage befasst, ob eine katholische Einrichtung einer Mitarbeiterin aus dem alleinigen Grund kündigen kann, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

Die Katholische Schwangerschaftsberatung, eine Einrichtung der katholischen Kirche in Deutschland, kündigte einer ihrer Mitarbeiterinnen, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Nach kanonischem Recht stellt ein solcher Austritt einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß dar.

Die Mitarbeiterin focht die Kündigung vor den deutschen Gerichten an. Da der Fall nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts Fragen hinsichtlich einer etwaigen Diskriminierung aus Gründen der Religion aufwirft, hat es den Gerichtshof um Auslegung des Unionsrechts ersucht.

In dem nachfolgenden kurzen Video erläutert Richter François Biltgen die wesentlichen Punkte des Urteils. Die Untertitel sind in allen Amtssprachen der EU verfügbar und können durch Anklicken des Symbols für Untertitel (Subtitles) aktiviert werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.