Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Januar 2026 - VIII ZR 62/25

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Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung 005/2026
Volltext der Pressemitteilung 2026 005 - 572,54K (PDF-Datei, die in einem neuen Tab geöffnet wird)
ECLI ECLI:DE:BGH:2026:070126UVIIIZR62.25.0
ELI http://data.europa.eu/eli/dir/2011/83/oj
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 07.01.2026
Gericht Bundesgerichtshof (DE)
Sachgebiet
  • Verbraucherschutz
EUROVOC-Bereich
  • Vertrag des bürgerlichen Rechts
  • digitaler Vertrag
  • Verbraucherrecht
  • Verbraucherinformation
Vorschrift des nationalen Rechts

Bürgerliches Gesetzbuch: §§ 312c, 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, 356 Abs. 3; Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche: Art. 246a§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Angeführte Vorschrift des Unionsrechts
Vorschrift des internationalen Rechts -
Beschreibung

Anforderungen an Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz - Dem Anlaufen der Widerrufsfrist steht es - jedenfalls im Anwendungsbereich der Verbraucherrechterichtlinie - nicht entgegen, wenn die Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts (abstrakt) an die Verbrauchereigenschaft des Käufers und die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln knüpft. Der Unternehmer ist nicht gehalten, den Verbraucher konkret einzelfallbezogen über das Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen eines Widerrufsrechts bei ihm zu belehren (Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24, NJW 2025, 1268 Rn. 29; vom 22. Juli 2025 - VIII ZR 5/25, NJW 2025, 3147 Rn. 14 ff.).